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EuGH weist Ungarns Asylpolitik in die Schranken

Unterbringung in Transitlager wird als Inhaftierung eingestuft

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Ungarns Umgang mit Asylbewerbern ist ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Gericht stufte in einem am Donnerstag in Luxemburg gefällten Urteil die Unterbringung von Zufluchtsuchenden im sogenannten Transitlager Röszke in Ungarn als Inhaftierung ein, die womöglich illegal sei. Daneben machte der EuGH klar, dass die Betroffenen Recht auf ein neues Asylverfahren haben. Ungarn wollte sie zunächst ins Nachbarland Serbien abschieben und entschied später, sie in ihre Heimat zurückzuschicken.

Es geht um den Fall zweier Iraner und zweier Afghanen. Sie kamen 2018 und 2019 über Serbien nach Ungarn, beantragten Asyl und harren seither im direkt an der Grenze gelegenen Lager aus. Ungarn wollte die Menschen laut EuGH mit Verweis darauf, dass Serbien ein »sicheres Transitland« sei, zunächst dorthin abschieben. Als Serbien das verweigerte, änderte Ungarn die Zielorte in Iran und Afghanistan. Der EuGH machte klar, dass die Betroffenen neue Asylanträge stellen dürften, nachdem Ungarn ihre Heimatländer an die Stelle des Nachbarlandes gesetzt habe. Der EuGH verwies dabei auf ein früheres eigenes Urteil. Danach war schon die Entscheidung, die Asylgesuche inhaltlich nicht zu prüfen, weil Serbien vermeintlich »sicheres Transitland« sei, nicht rechtens. epd/nd

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