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Nazi-Schläger wird zum Richteramt befähigt
In Sachsen darf ein Verurteilter Rechtsreferendar Volljurist werden
Der 11. Januar 2016: In der Innenstadt von Leipzig spazieren die Anhänger von PEGIDA durch die Stadt. Wenige Kilometer weiter im Süden greifen bewaffnete und vermummte Nazis den linksalternativen Stadtteil Connewitz an. Sie attackieren Spazierende, Kneipen und Geschäfte. Connewitz gilt als Hochburg der linken Szene. Die Festung ist aber zum Zeitpunkt des Angriffes leer - die linke Szene demonstriert in der Innenstadt gegen PEGIDA.
Bei dem Angriff auf Connewitz dabei: Der sächsische Rechtsreferendar Brian E. Trotz seiner Verurteilung zu einer 16-monatigen Freiheitsstrafe aufgrund der Randalen darf er aber Volljurist werden. Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, den 27-jährigen Brian E. nicht aus dem Referendariat zu entlassen, sagte eine Gerichtssprecherin am Montagabend.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem staatlichen Ausbildungsmonopol von Juristen. Es bestehe keine Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst außerhalb der Justiz zu absolvieren, zugleich setze jede spätere Tätigkeit als Volljurist die Ausbildung voraus. Die Entlassung des Referendars würde daher bedeuten, dass er die Ausbildung zum Volljuristen nicht abschließen könne und ihm das Ergreifen des Berufs auf Dauer verwehrt wäre. Bei der Entscheidung sei daher das Recht auf freie Berufswahl aus Artikel 12 des Grundgesetzes zu berücksichtigen gewesen. Eine Anstellung von E. im Staatsdienst nach der Ausbildung sei »weder angestrebt noch zu erwarten«. fhi/nd
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