Notwendiger Vorstoß

Bodo Ramelow hat recht, wenn er für Thüringen eine Regionalisierung von Corona-Beschränkungen verlangt, findet Jana Frielinghaus

Angesichts wutschnaubender Reaktionen auf Bodo Ramelows Forderung nach deutlicher Lockerung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Thüringen muss daran erinnert werden: Solche Einschränkungen müssen laut Verfassung der Bundesrepublik sehr gut begründet sein und dürfen nur so lange aufrecht erhalten werden, wie dies aus epidemiologischer Sicht geboten ist. Denn es geht um Grundrechte wie das auf Versammlungsfreiheit, aber auch um Artikel eins der deutschen Verfassung: Die Würde zum Beispiel in Pflegeheimen vereinsamender Menschen und um die Gesundheit derer, bei denen nötige Operationen verschoben wurden.

Die Covid-19-Infektionszahlen sind im Freistaat wie auch in den anderen ostdeutschen Bundesländern derart gering, dass weitgehende Demoverbote, Notbetreuung in Kitas und extrem reduzierter Schulunterricht auf den Prüfstand gehören. Und geprüft wird ja nicht nur in Thüringen und im Osten, sondern auch in Bundesländern, in denen es weitaus mehr Corona-Fälle gibt. Deshalb ist es perfide, wenn Politiker wie Karl Lauterbach Ramelow ein Einknicken vor rechten »Aluhüten« vorwerfen oder wie Bayerns Innenminister wieder einmal suggerieren, Rechte und Linke seien eine Soße, weil momentan auch die AfD Lockerungen fordert.

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