50 Jahre zu spät

Lisa Ecke über die Änderung des Gesetzes zur Contergan-Rente

  • Lisa Ecke
  • Lesedauer: 1 Min.

In Zukunft soll es nicht mehr möglich sein, contergangeschädigten Menschen plötzlich ihre monatliche Entschädigungszahlung zu versagen. Zuletzt waren davon 58 Menschen aus Brasilien betroffen: Die Conterganstiftung wollte ihnen die Contergan-Rente streichen. Zwar ist seit dem Jahr 1961 der Zusammenhang zwischen Fehlbildungen und Contergan bekannt, die Geschädigten mussten trotzdem jahrzehntelang dafür kämpfen, finanzielle Entschädigungen zu erhalten. Dass die 58 Betroffenen noch Ende 2019 beweisen mussten, dass ihre Mütter während der Schwangerschaft tatsächlich die Tabletten der Firma Grünenthal eingenommen hatten, ist diskriminierend. Ihnen wurde vorgehalten, das Präparat Sedalis, mit demselben Wirkstoff wie in Contergan, sei Schuld an den Fehlbildungen. Obwohl die verantwortlichen Gremien bereits vor 50 Jahren auch dies als ein Produkt werteten, das unter das Conterganstiftungsgesetz fällt.

Die fortwährende Beweislast der Betroffenen ist nicht nur diskriminierend, sondern praktisch unmöglich, mehr als 60 Jahre nachdem das Präparat auf den Markt kam. Die Contergan-Rente ist oft die einzige finanzielle Existenzgrundlage und reicht sowieso häufig nicht für die notwendigen Assistenten, Wohnungsumbauten, Spezialmöbel und Therapien. Dass die Beweislast jetzt nicht mehr bei den Betroffenen liegt, war längst überfällig.

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