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Kritik ist kein Verbrechen

Marie Frank über die Kriminalisierung von Adbusting

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 2 Min.

Adbusting ist zunächst einmal eine Protestform, eine Art politische Kunst. Werbeplakate von Unternehmen, Parteien oder staatlichen Institutionen wie Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr im öffentlichen Raum werden dabei gezielt für politische Botschaften verändert. Diese Aktionen als »staatswohlgefährdend« einzustufen, zeugt von einem mehr als mangelhaften Demokratieverständnis. Denn Kritik, am Staat, am kapitalistischen System, muss immer möglich sein, auch wenn das den betroffenen Institutionen nicht passt. Diese Meinungsfreiheit beschneiden zu wollen, ist sehr viel gefährlicher für unsere Gesellschaft, als jedes politische Plakat dieser Welt.

Eine andere Frage ist die juristische: Ist Adbusting strafbar oder nicht? Es wäre wünschenswert, wenn die Gerichte hier Klarheit schaffen könnten. Dass alle Verfahren bisher eingestellt wurden, deutet zwar darauf hin, dass die Richter*innen in Adbusting keine besonders schwerwiegende Straftat sehen. Solange aber niemand freigesprochen oder verurteilt wird, bewegt sich das Ganze in einer juristischen Grauzone - und öffnet damit Behördenwillkür Tür und Tor. Und da insbesondere der kapitalistische Staat und seine Schergen im Fokus von Adbusting stehen, werden diese alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, so unverhältnismäßig sie auch sein mögen, um diese Form der Kritik mundtot zu kriegen.

Interessant wäre dabei auch die juristische Begründung, warum es verboten sein sollte, politische Botschaften im öffentlichen Raum zu verbreiten, wenn dabei kein Schaden entsteht. Im besten Falle entsteht daraus eine gesellschaftliche Debatte, wem der öffentliche Raum eigentlich gehört. Dem, der dafür bezahlt? Oder doch denen, die ihn nutzen? Warum muss ich mir jeden Tag und an jeder Ecke sexistische Werbung antun, aber Kunst ist verboten?

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