Nicht nur bei einer Scheidung sinnvoll

Ehevertrag

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Bevor sich Heiratswillige das Jawort geben, sollten sie sich genau damit auseinandersetzen, wie sich die Ehe per Gesetz auf ihre wirtschaftliche Lage auswirken wird. Sind etwa die Vermögenswerte beider sehr unterschiedlich, empfiehlt sich ein Ehevertrag. Was dabei alles zu beachten ist, erklärt nachfolgend die Notarkammer Berlin.

Ehevertrag individuell abstimmen

Schließt jemand den Bund fürs Leben, tritt das Ehe- und Scheidungsfolgenrecht in Kraft. Dieses ist auf Haushalte mit mittlerem Einkommen, mit Kindern und ohne größeres Vermögen ausgerichtet. Wenn einer oder gar beide Verheirateten selbstständig sind oder sie ungleich große Erbschaften erwarten, können die gesetzlichen Regelungen unvorteilhaft sein. Ein Ehevertrag passt sich an ihre individuelle Lebenssituation an und kann so gut wie alles regeln, was ihnen wichtig ist.

Welcher eheliche Güterstand ist der richtige? Sollten Eheleute im gesetzlichen Güterstand in der Zugewinngemeinschaft verbleiben oder stattdessen die Gütertrennung wählen und vertraglich festhalten? Auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann sinnvoll sein. Wie sich die künftigen Gatten entscheiden, hängt letztlich von den persönlichen Gegebenheiten ab.

Was viele nicht wissen: Welchen Güterstand man festlegt, hat stets erhebliche Konsequenzen, auch wenn es nicht zur Scheidung kommt. Durch eine fachliche Beratung zum Ehevertrag können sich Partner weitsichtig beispielsweise mit erbrechtlichen Quoten, Pflichtteilsansprüchen oder steuerlichen Freibeträgen befassen.

Ehevertrag entlastet bei Trennung

Eheleute können in einem Ehevertrag dokumentieren, wem welche Vermögenspositionen zu Beginn der Ehe gehören und wie viel diese wert sind. Trennen sie sich nach einigen Ehejahren, kann das helfen, teure Beweisaufnahmen zu vermeiden, Ausgleichsansprüche zu berechnen oder den Hausrat gerecht aufzuteilen.

Für den Fall einer Trennung können die Partner zudem festlegen, inwiefern die während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche auszugleichen sind. Der Ehevertrag kann zum Beispiel detailliert festhalten, dass ein Versorgungsausgleich beschränkt wird. So können die einzelnen Ehegatten private Altersvorsorge betreiben, ohne zu fürchten, sie bei einer Scheidung teilen zu müssen.

Ehelichen Unterhalt vertraglich festlegen

Auch Unterhaltsfragen lassen sich in einem Ehevertrag klären. Für die Zeit während der Ehe kann etwa festgeschrieben werden, wie viel beide Ehepartner zur gemeinsamen Haushaltsführung beizusteuern haben, falls die Kassen ansonsten getrennt verbleiben sollen.

Daneben können sie Regeln für Krisenfälle wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit aufstellen. Auch können sie bestimmen, wie der Unterhalt bei einer Trennung oder nach der Scheidung ausfallen soll. Nachehelicher Unterhalt kann beispielsweise zeitlich und bezogen auf die Höhe begrenzt werden. Die Partner können auch komplett auf ihn verzichten.

Notarielle Beratung ist in jedem Fall hilfreich

Bei finanziellen Fragen zur Ehe und Eheverträgen ist die Rechtsprechung komplex, weshalb man sich von einem Notar beraten lassen sollten. Gültig ist nur ein notariell beurkundeter Ehevertrag. Genau wie ein Testament oder Vollmachten sollten Eheleute ihren individuellen Vertrag alle fünf bis zehn Jahre notariell überprüfen, ob er noch aktuell ist. nd

Die örtliche Notarkammer gibt Auskunft zu Notaren auf dem Gebiet des Familienrechts oder im Internet unter www.notar.de

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