Damit das Haus nicht ins Rutschen kommt

Wichtig ist der Baugrund

  • Katrin Baum
  • Lesedauer: 2 Min.

Mit dem Baugrundstück allein ist es nicht getan. Genau dort zu bauen, muss sowohl technisch möglich als auch rechtlich erlaubt sein.

Es gibt Siedlungsgebiete mit und ohne Bebauungsplan. Für letztere gilt der Paragraf 34 Baugesetzbuch. Da heißt es: »Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die die Erschließung gesichert ist.«

Weil der Paragraf unterschiedlich auslegbar ist, kommt es auf die Beurteilung der Ämter an, was sich einfügt und was nicht. Liegt der auserkorene Bauplatz also in einem solchen Gebiet, sollten sich Bauherren in spe frühzeitig informieren, welcher Haustyp hier errichtet werden darf und welcher nicht.

Befindet sich das Grundstück in einem Gebiet mit Bebauungsplan, kann dieser bei der Kommune eingesehen werden. Üblicherweise regelt der Plan unter anderem Dachform und First- richtung, Grundflächen- und Geschossflächenzahl.

Bleiben die technischen Voraussetzungen: Hat der Bauherr es mit gewachsenem, geschüttetem oder felsigen Grund? Wie sieht es mit der Höhe des Grundwasserspiegels aus?

Sichere Erkenntnisse über die Bebaubarkeit beziehungsweise zu erwartende Probleme kann letzten Endes nur ein Baugrundgutachten bringen. Der Kostenpunkt liegt hierfür zwischen 800 und 2500 Euro.

»Diese Investition gehört zu den wichtigsten Vorbereitungen auf den Hausbau«, ist Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen überzeugt. Darauf zu verzichten könne bedeuten, nicht nur finanziell ins Rutschen zu kommen. Gutachter für die Baugrundprüfung findet man zum Beispiel beim Verband Privater Bauherren unter www.vpb.de. Sie sind nach Regionen aufgestellt.

Vielfältige Informationen rund um den Hausbau bietet das Buch »Kauf und Bau eines Fertighauses oder Massivhauses« von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Unter www.ratgeber-verbraucherzen trale.de kann es bestellt werden. Außerdem ist es im Buchhandel erhältlich.

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