Bremen verbietet Reichskriegsflaggen und Reichsflaggen in der Öffentlichkeit
Strafen von 1000 Euro drohen
Bremen. Im Bundesland Bremen wird das Zeigen von Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen verboten. Der Erlass der Innenbehörde gilt von Montag an. Vom Gesetzgeber verboten ist bisher nur die mit Hakenkreuz versehene Reichsfahne von 1935-1945. Reichskriegsflaggen, die immer mehr als Symbol rechter Gruppierungen benutzt werden, sind davon ausgeschlossen. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will die Regelungslücke schließen. Die Flaggen können dann konfisziert und die Eigentümer mit Bußgeld bis 1000 Euro belegt werden. Reichskriegsflaggen im Sinne des Bremer Erlasses sind die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867-1921, des Deutschen Reiches von 1922-1933, des Deutschen Reiches von 1933-1935 und die Reichsflagge ab 1892 bzw. Flagge des Dritten Reichs von 1933-1935, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht.
Thüringens Regierung erwägt gegen Symbole vorzugehen, die regelmäßig von Rechtsextremen benutzt werden. Das Innenministerium prüfe ein Verbot von Reichskriegsflaggen, hieß es. Geklärt werde noch, welche Varianten vom Verbot erfasst würden. dpa/nd
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