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Corona beschleunigt Diskriminierungen

6000 Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingegangen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Corona-Pandemie hat zu einer deutlichen Zunahme der Diskriminierungsfälle in Deutschland geführt. Die Pandemie habe für die Diskriminierung einzelner Gruppen »wie ein Brandbeschleuniger gewirkt«, sagte der Leiter der Stelle, Bernhard Franke, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Zahl der Beratungsanfragen bei seiner Stelle sei drastisch gestiegen. Bis Ende November seien mehr als 6000 Fälle registriert worden - im Vergleich zu 3200 Fällen im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Bei rassistischen Diskriminierungen habe es bis Oktober eine Zunahme von mehr als 70 Prozent gegeben, sagte Franke. Zunächst seien vor allem Menschen mit asiatischem Aussehen diskriminiert, angepöbelt und teilweise mit Gewalt angegangen worden. Ihnen sei etwa der Zugang zu Geschäften mit der Bemerkung versagt worden, dass nicht das Coronavirus ins Haus geholt werden solle.

Auch Sinti und Roma, »deren Wohnhäuser publikumswirksam abgeriegelt wurden«, seien von Diskriminierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie betroffen gewesen, führte Franke weiter aus. Menschen mit türkischem oder arabischem Hintergrund hätten sich unter Generalverdacht gestellt gefühlt, »weil einzelne Hochzeitsfeiern zu Infektionssprüngen geführt hatten«. Dabei sei auch anderswo gefeiert worden, in bayerischen Dörfern zum Beispiel. In Krisen gebe es aber die Tendenz, Sündenböcke zu suchen.

Allerdings hätten sich »auch Corona-Leugner und Verschwörungstheoretiker wegen der Maskenpflicht als Diskriminierungsopfer stilisiert«. Es handele sich aber nicht um Diskriminierung nach dem Gesetz, wenn man das Maskentragen grundsätzlich ablehne, weil man das Virus für ungefährlich oder für den Teil einer Verschwörung halte.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Beratung für Menschen an, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität oder des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung diskriminiert werden. Grundlage für die Arbeit der Stelle ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Agenturen/nd

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