Versicherte haben einen Anspruch darauf

fragen & antworten zur neuen e-patientenakte

  • Lesedauer: 3 Min.

Mit Gesundheitsunterlagen ist es bei vielen so eine Sache: Da ist die Karteikarte beim Hausarzt. Und noch eine in jeder weiteren Praxis. Röntgenbilder und Impfpass liegen schon mal irgendwo in Schubladen. Am 1. Januar 2021 startete ein neues freiwilliges Angebot an mehr als 73 Millionen Versicherte, solche Dokumente und noch einiges mehr digital und gebündelt zu speichern: in der elektronischen Patientenakten (ePA), abrufbar per Smartphone. Die Einführung erfolgt schrittweise und soll erst einmal kontrolliert in Gang kommen. Denn die Vernetzung mit den Praxen ist nicht leicht. Zudem gibt es hinsichtlich des Datenschutzes Kritik.

Krankenkassen hoffen auf viel Interesse

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) setzen auf eine breite Nutzung elektronischer Patientenakten (ePA). Es sei gut, dass dieses Instrument den 73 Millionen gesetzlich Versicherten bald zur Verfügung stehe, so die GKV-Chefin Doris Pfeiffer. »Aber die Nutzung ist freiwillig.«

Der Chef des Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, urteilt: »Wenn die Technik steht und reibungslos funktioniert, hat die ePA sicherlich das Potenzial, eine sinnvolle Ergänzung im Behandlungsalltag zu sein.« Versicherte sollten die digitale Akte als App über ihr Smartphone nutzen, Dokumente müssten aktiv von ihnen freigeschaltet werden. »Für viele ältere Patienten wird das eine Hürde sein.« dpa/nd

Wieso überhaupt eine digitale Patientenakte?

Nach jahrelangem Gezerre um mehr Funktionen soll die weitere Digitalisierung endlich vorankommen. Dabei ist die E-Akte ein zentrales Element, das Erleichterungen für Patienten und Ärzte konkret spürbar machen soll. Zum Beispiel, um unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, weil man Daten zu eingenommenen Medikamenten oder früheren Behandlungen beim Termin in der Praxis nicht parat hat. Dabei soll die ePA nach und nach mehr können. Neben Arztbefunden, Röntgenbildern und Blutwerten sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital abrufbar sein. Was sie speichern wollen entscheiden nur die Patienten selbst.

Wie sieht es konkret mit der Einführung aus?

Die Einführung soll 2021 schrittweise laufen, denn es geht um ein technisches Großprojekt. Mit Beginn des Jahres 2021 haben jetzt alle Versicherten Anspruch darauf, eine ePA-App von der Kasse zu bekommen. Mit Inhalten füllen können sie die vorerst selber. Und nicht-digitale Unterlagen müssen anfangs noch per Handy oder Tablet eingescannt werden. Daneben gibt es einen Bereich mit Versicherten-Informationen der jeweiligen Kassen, etwa mit Erinnerungsfunktionen oder einer Art Quittung über abgerechnete Leistungen. Einen weiteren Bereich sollen Ärzte mit medizinischen Daten speisen. Die Vernetzung im Live-Betrieb soll im ersten Quartal 2021 aber zunächst nur mit ausgewählten Praxen in Berlin und der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe getestet werden.

Was sagen die Ärzte?

Sie sehen die E-Patientenakte positiv. Kritisiert wird, dass zu Jahresbeginn noch passende Verbindungsgeräte für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens fehlten. Bis 1. Juli müssen aber alle 200 000 Praxen für die ePA technisch vernetzt sein. Wichtig ist: Die ePA ersetzt nicht die medizinische Dokumentation und die Kommunikation zwischen den Ärzten und anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen. Die Patienten entscheiden, was gespeichert wird. Sie bestimmen auch, wer auf die ePA zugreifen darf.

Wie urteilen die Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) setzen auf eine breite Nutzung der neuen Möglichkeiten. Auch die Verbraucherzentralen sehen große Chancen, die Versorgung digital zu verbessern und stärker am Patientenbedarf auszurichten. Das müsse aber allen offenstehen, auch ohne mobiles Gerät. Sie warben deshalb zuletzt noch für Terminals in Kassen-Geschäftsstellen. Ab Juli 2021 sollen sich die E-Akten auch in Arztpraxen mit einer neuen PIN-Nummer und der elektronischen Gesundheitskarte füllen lassen.

Was sagen die Datenschützer?

Sie kritisieren die Zugriffsrechte vorerst auf eine »abgespeckte« Version. So können Patienten festlegen, welche Daten in die E-Akte sollen und welcher Arzt sie sehen darf. Feinere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen erst Anfang 2022. Somit könne auch der Zahnarzt Befunde des Psychiaters sehen, bemängelt der oberste Datenschützer Ulrich Kelber. Die Kassen wollen sich mit dem Datenschutz auf einen »umfangreichen Informationstext« verständigen. Den bekomme jeder, der eine ePA will. dpa/nd
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