Falsche Fragen

SONNTAGSSCHUSS: Gleiches Recht für alle, auch für Fußballfans, fordert Christoph Ruf. Weil wieder einmal ein nachweislich unangemessener Polizeieinsatz folgenlos bleibt.

»Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« So steht es in Paragraf 239 des Strafgesetzbuches. Das gilt aber nicht, wenn es in 600 Fällen erfolgt – und die Opfer Fußballfans sind. Im November 2019 ereignete sich vor dem Derby zwischen dem VfB Stuttgart und dem Karlsruher SC Merkwürdiges. 600 Menschen wurden fünf Stunden lang eingekesselt. Dass es sich dabei um Fußballfans handelte und nicht um demonstrierende Ärzte, könnte für den Fortgang der Geschichte eine Rolle spielen.

Jedenfalls waren die vier Fans, die sich vorher danebenbenommen hatten, bereits vor der Einkesselung separiert worden. Das passt nicht so ganz zur Argumentation der Polizei, wonach eine »Gruppe Karlsruher Fans, aus der heraus die Straftaten bzw. Störungen begangen wurden, separiert« worden sei, um »weitere Straftaten zu verhindern«. Herausgelassen aus dem Kessel wurde niemand – auch nicht die minderjährigen Mädchen, die dringend auf Toilette mussten und sich dann im tiefsten Winter einnässten. Fans, die danach Anzeige erstatten wollten, wurde in mehreren Fällen gedroht, zum Teil wurden die Anzeigen nicht aufgenommen.

Sonntagsschuss
Christoph Ruf, Fußballfan und -experte, schreibt immer montags über Ballsport und Business.

Widerlegt ist auch, dass der Kessel installiert wurde, weil sich KSC-Fans bei der Anreise auf einem Parkplatz aufs Ärgste danebenbenommen haben. Es soll nämlich eine (!) Rauchfackel gezündet worden sein, was offenbar sogar stimmt. Nun könnte man sich zwar fragen, welches Hirn sich eine fünfstündige Einkesselung von 600 unschuldigen Menschen ausdenkt, weil auf einer Raststätte etwas passiert ist, das niemanden geschädigt hat. Aber es wird noch interessanter: Als der Rauch gezündet wurde, waren die Vorrichtungen zur Freiheitsberaubung schon getroffen, die Gitter zur Abgrenzung des Kessels waren längst installiert. Das Ganze war also von vornherein geplant.

Man würde sich nun sehr wünschen, dass es im Landtag und in der Justiz ein paar Menschen gibt, die das alles merkwürdig finden. Und vielleicht sogar im Polizeiapparat – das jedenfalls würde die Glaubwürdigkeit der Institution Polizei sicher stärken.

Um nicht missverstanden zu werden. Ich will hier nicht in den Chor derer einstimmen, die in den letzten Monaten so als »Polizeikritiker« durchgingen. Den im Juni in der »taz« veröffentlichten Anti-Polizei-Text finde ich menschenverachtend und kann bis heute nicht verstehen, nach welchen ethischen Maßstäben sein Abdruck zu rechtfertigen sein soll. Auch finde ich es immer wieder erstaunlich, wie manch links-tickender Journalist politische Motive herbeifabuliert, wenn Polizisten Opfer von nackter Enthemmung und Brutalität werden. Mit Menschen, die anderen in den Rücken springen oder sie in Kopfhöhe mit Steinen bewerfen, möchte ich nichts zu tun haben – so geschehen bei der Sommerrandale in der Stuttgart City.

Kurz: Ich habe nicht das geringste Problem, mich auf der Seite der Polizei zu verorten, wenn sie sich demokratisch verhält. Das Problem ist, was dann passiert, wenn das mal anders ist. Zumal es in manchen Einsatzstellen (und Landesinnenministerien?) ein ungeschriebenes Gesetz geben muss, dass man im Fußballbereich gerne mal für den polizeilichen Ernstfall übt – wohl wissend, dass Fans eh keiner glaubt, wenn sie sich beschweren. Ein weiteres Problem: Seit ich über Fußball und Fans schreibe, habe ich zwar keine Kamele gesehen, die durch Nadelöhre gehen. Ich habe aber auch noch nie erlebt, dass ein Einsatzleiter mal einen Fehler eingestanden hätte. Und gerade weil das so ist, wäre es so wichtig, dass die Justiz einmal begreift, dass auch Polizistinnen und Polizisten nur Menschen sind. Dass sie Fehler machen, und dann meist vor Gericht nichts sagen, das sie belasten könnte. Warum sollten sie auch, wenn ihnen keiner die richtigen Fragen stellt?

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Verfahren gegen den Einsatzleiter, der die Einkesselung angeordnet hatte, nun eingestellt. Alle Maßnahmen seien angemessen und rechtmäßig gewesen. Vor dem Urteil hat sie weder mit dem KSC-Fanprojekt noch mit einem der 100 Betroffenen gesprochen, die Anzeige erstattet haben. Mir wurde plötzlich klar, warum die Aufklärungsquote bei Einbrüchen so niedrig ist. Offenbar wartet die Justiz, bis 100 Anzeigen zusammengekommen sind. Erst dann fragt sie, ob die zurecht ergangen sind. Und zwar den Einbrecher.

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