Jahrelang nur Kurzverträge

Arbeitsgericht Berlin entscheidet über die Klage einer VHS-Dozentin auf Honorarausfall

  • Mascha Malburg
  • Lesedauer: 4 Min.

Eine einzige Mail riss Inez Sand* das finanzielle Fundament ihres Lebens unter den Füßen weg: Nach 27 Jahren als Deutschdozentin an der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg kündigte die Direktorin die Zusammenarbeit im Januar 2019 in wenigen Zeilen auf. Dabei stand Inez Sand bereits namentlich im Programmheft des Jahres, wie üblich hatte sie schon vor Monaten etliche Deutschkurse für Integration für 2019 vorgeplant und mit der Volkshochschule abgesprochen. Doch hatte es die erfahrene Dozentin kurz zuvor gewagt, ihren damals neuen Fachbereichsleiter auf eine ihr ungerecht erscheinende und intransparente Stundenkürzung anzusprechen - ihr Anliegen fasste sie auch noch mal schriftlich in einer Mail zusammen. Statt sich mit Inez Sand zusammenzusetzen und die Sache zu besprechen, warf sie die Direktorin der Volkshochschule, die Sand ihr ganzes Arbeitsleben nie zu Gesicht bekommen hatte, fristlos raus. Der damals neue Fachbereichsleiter erhielt hingegen eine Beförderung - und ist inzwischen selbst Direktor der Volkshochschule.

18 000 Euro hätte sie im Jahr 2019 eigentlich mit den Honoraren für die verabredeten Kurse verdienen sollen. Geld, das die Dozentin wenige Jahre vor ihrer wohl niedrig ausfallenden Rente dringend benötigte. Mit der Kündigung brach ihre Haupteinnahmequelle weg. Inez Sand entschied sich, die entfallenen Honorare einzufordern und klagte vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen die Volkshochschule. Doch trotz breiter Unterstützung der Gewerkschaft Verdi und etlicher Kolleginnen und Kollegen wurde ihre Forderung im Juli vergangenen Jahres abgelehnt. Sand ging daraufhin in Berufung: Am Dienstagvormittag entscheidet das Arbeitsgericht Berlin erneut über ihre Klage auf Honorarausfall.

Noch bevor das Urteil fällt, wollen eine Handvoll ihrer ehemaligen Kolleg*innen vor dem Gericht demonstrieren, Verdi stellt einige Pappaufsteller, um trotz des coronabedingten kleinen Protests die Menge an wütenden VHS-Dozent*innen zu repräsentieren, die die Klägerin gut verstehen können. Der Fall von Inez Sand mache die fatale Rechtsunsicherheit der rund 1000 arbeitnehmerähnlich Lehrenden an den Berliner Volkshochschulen deutlich, sagt Beate Strenge, Dozentin an der VHS Mitte, die auch dabei sein wird. Denn obgleich viele ihrer Kolleginnen seit Jahren oder gar Jahrzehnten unterrichten, erhalten sie nur kurzfristige Wochenverträge, müssen aber andersherum für Monate im Voraus zusichern, dass sie Kurse anbieten. Wie im Fall von Inez Sand basieren die vorherigen Absprachen dabei zunächst nur auf Mails und Telefonaten - schriftliche Verträge werden erst kurz vor oder mit Beginn der Kurse geschlossen, wenn genügend Teilnehmende erscheinen.

Eine Ausgleichszahlung, falls die Kurse so nicht zustande kommen, gibt es nicht, genauso wenig wie Arbeitslosengeld. Planbarkeit, Mutterschutz und Krankengeld sind für die Dozent*innen ebenfalls Fremdwörter. Dabei leisten die arbeitnehmerähnlichen Lehrenden etwa zwei Drittel des VHS-Unterrichts und damit einen »wichtigen Betrag zur Integration von Zugewanderten und in anderen Bereichen der Erwachsenenbildung wie beruflicher Bildung und Grundbildung, Fremdsprachen und Alphabetisierung«, wie es in einer Verdi-Erklärung heißt. Würde am Dienstag für Sand entschieden, gäbe es zumindest etwas mehr Sicherheit über die Planbarkeit, sagt Beate Strenge. »Dann wäre das Risiko eines Kursausfalls nicht immer nur auf unserer Seite.«

Trotz des Misserfolgs in erster Instanz hat die Gewerkschaft Verdi diesmal Hoffnung: »Ich denke schon, dass wir morgen mit weiteren Argumenten ein anderes Urteil erstreiten können«, sagte André Pollmann, Fachbereichsleiter von Verdi am Montag zu »nd«. Denn das im Sommer gefällte Urteil basierte in seinen Grundzügen darauf, dass die Absprachen von Inez Sand mit der Volkshochschule und ihre Nennung im Programmheft nicht als schriftliche Verträge gelten und sie daher im Prinzip noch keine Bindung mit der Volkshochschule eingegangen sei. Dabei kenne das Arbeitsrecht durchaus mündliche Verträge, wendet Pollmann ein. Gerade im Fall der Volkshochschulen müssten sich die Dozent*innen in der Praxis üblicherweise auf die Mail-Absprachen verlassen. Außerdem will die Anwältin für eine gewisse Fürsorgepflicht der Volkshochschulen für Dozent*innen , die finanziell von den geplanten Kursen abhängig sind, argumentieren.

»Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn im Fall von Frau Sand für sie entschieden wird«, sagte Pollmann. »So oder so müssen wir aber eine bessere soziale Absicherung für VHS-Dozent*innen auf den Weg bringen.« In seiner Sitzung am 21. Januar hatte der Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses einstimmig als Stellungnahme beschlossen, der Senatsverwaltung aufzugeben, mit Verdi Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung zur sozialen Absicherung arbeitnehmerähnlich beschäftigter VHS-Dozent*innen zu führen.

*Inez Sand heißt eigentlich anders, fürchtet aber um ihre Chance auf eine neue Arbeitsstelle, wäre ihr Name in der Zeitung zu lesen.

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