»Kein Kamikazeprojekt«

Rechtsanwalt Benjamin Hersch über das Scheitern des Berliner Mietendeckels

Haben Sie sich insgeheim gedacht, dass der Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird?

Nein, tatsächlich nicht. Es gab im Vorfeld natürlich alle möglichen Meinungen, aber ich persönlich fand die Auffassung richtig, dass das Land Berlin zumindest die Kompetenz dazu hat, den Mietendeckel zu erlassen. Ich wundere mich wirklich, wie lapidar das Bundesverfassungsgericht das vom Tisch wischt.

Benjamin Hersch

Benjamin Hersch ist Fachanwalt für Mietrecht und ist Teil des Arbeitskreises für Mietrecht im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV). Mit dem Mietendeckel in Berlin beschäftigt er sich, weil er viele Mandantinnen und Mandanten hat, die von diesem profitiert hatten. Gleichzeitig hat er mit der Arbeitsgruppe im RAV die Entwicklung des Mietendeckels verfolgt, die regelmäßig Stellungnahmen zu dem Thema veröffentlicht hat. Lisa Ecke sprach mit ihm über die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, in dem der Mietendeckel für nichtig erklärt wurde.

Was spricht denn dafür, dass die Entscheidung für den Mietendeckel auf Landesebene hätte getroffen werden können?

Die Gesetzgebungskompetenz ist im Grundgesetz geregelt. Es gibt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz und dann gibt es noch die Gesetzgebungskompetenz der Länder, nach der die Länder die übrigen Dinge regeln können. Meines Erachtens, und das ist das, was viele Kolleg*innen vertreten haben, ist dieser Bereich der Mietbegrenzung nicht geregelt gewesen. Daher hätte das Land die Kompetenz gehabt, den Mietendeckel zu erlassen. Deshalb wundere ich mich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Hätte der Berliner Senat nicht damit rechnen müssen? Es gab ja viele Gutachten, die zu dem Ergebnis kamen, dass Gesetze zum Wohnungs- und Mietrecht eigentlich in den Aufgabenbereich der Bundesregierung fallen.

Dass es da eine Unsicherheit gab, war schon klar. Es gab Gutachten dagegen, es gab aber auch gewichtige Verfassungsrechler*innen, die sich dafür ausgesprochen haben, dass es möglich ist. Und es gibt ja auch Gerichtsentscheidungen, die den Mietendeckel bejahen. Es gibt eine landgerichtliche Entscheidung, das Verwaltungsgericht in Berlin hat den Mietendeckel bejaht. Also insgesamt war das kein Kamikazeprojekt. Es gibt gewichtige Argumente, wieso das regelbar ist.

In der Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht herrscht Einigkeit bei den Verfassungsrichtern.

In dem Beschluss stimmen zwar sieben Richter*innen quasi gegen den Mietendeckel, aber es gibt auch eine abweichende Meinung. Es gibt ja auch noch ein Urteil aus Bayern, dort ist die Mietenstopp-Initiative vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert ist. Da gab es auch mehrere abweichende Voten der Richter*innen. Der Mietendeckel ist jetzt nichts, was so völlig kopflos gemacht wurde und wo klar war, dass das gegen die Wand fährt.

Für viele Mieter*innen bedeutet das Urteil, dass sie sich umsonst Hoffnung gemacht haben. Glauben Sie, dass bei den Betroffenen jetzt Vertrauen in die rot-rot-grüne Landesregierung schwindet?

Ich glaube nicht. Also dass die Gültigkeit des Mietendeckels am Ende vom Verfassungsgericht entschieden wird, wurde gut in der Öffentlichkeit dargelegt. Ich glaube auch, dass das nicht auf Rot-Rot-Grün zurückfällt, weil die zumindest versucht haben, dem Problem mit den hohen Mieten entgegen zu treten. Ich glaube eher, dass der Senat damit gezeigt hat, dass er tätig werden will.

Was bedeutet das Urteil denn jetzt konkret für die Mieter*innen?

Unsere Beratungspraxis war immer, den Menschen zu sagen, dass sie die durch den Mietendeckel eingesparte Miete sparen sollten, damit sie die zurückzahlen können, wenn der Mietendeckel für nichtig erklärt wird. Aber es kommt ein bisschen auf den Einzelfall an, es gibt alle möglichen Konstellationen. Es gibt Mieterhöhungen, die unter dem Vorbehalt, dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, gefordert wurden. Die werden jetzt gültig. Auch Menschen, die durch den Mietendeckel seit November eine niedrigere Miete zahlen konnten, werden jetzt in vielen Fällen die Differenz zu ihrer vor dem Mietendeckel geltenden Miete nachzahlen müssen.

Was ist mit den strittigen doppelten Angaben bei neuen Mietverträgen?

Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen gab es vereinbarte Schattenmieten, die erst nach Ungültigkeit des Mietendeckels in Kraft treten. Da muss man gucken, ob die nun wirksam werden. Theoretisch könnten sie das jetzt aber.

Das Bundesverfassungsgericht hätte auch entscheiden können, dass der Mietendeckel erst ab jetzt unwirksam ist und nicht rückwirkend. Haben Sie eine Erklärung, warum dies nicht geschehen ist?

Ich meine, das ist die logische Konsequenz aus der Annahme, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz hat. Diese relativierenden verfassungsgerichtlichen Entscheidungen mit einer Übergangsmaßnahme gibt es eigentlich nur dann, wenn das Gesetz grundsätzlich hätte erlassen werden können. Hier sagt das Bundesverfassungsgericht, das Land hätte dieses Gesetz gar nicht erlassen dürfen, weil der Bund in diesem Bereich schon eine Regelung getroffen hat.

Haben sich heute schon Mandant*innen bei Ihnen gemeldet, die von dem Urteil betroffen sind? Und wie ist die Reaktion der betroffenen Mieter*innen?

Ja, ich bekomme eine Flut an E-Mails, viele fragen mich, was denn jetzt passiert. Es herrscht großes Entsetzen und Verzweiflung. Ich kümmere mich beispielsweise um zwei Räumungsverfahren. Bei denen haben die Mandanten die Miete nach Maßgabe des Mietendeckels einbehalten. Die Vermieter*innen haben daraufhin den Mietvertrag gekündigt und auch eine Räumungsklage erhoben. Die haben mir heute natürlich auch schon geschrieben und gefragt, was das für ihr Verfahren heißt. Das bedeutet für sie, dass die Mietschulden tatsächlich bestanden. Man kann natürlich argumentieren, dass sie unverschuldet die geringere Miete gezahlt habe, aber die kommen jetzt in Bedrängnis.

Zumindest hat das Verfassungsgericht entschieden, dass der Bund einen Mietendeckel durchsetzen könnte. Wird da in nächster Zeit noch etwas passieren?

Es ist ja nicht klar, in welcher Konstellation die nächste Bundesregierung sein wird. Aber wenn man sich anschaut, wie lange es gedauert hat, bis die Mietpreisbremse schärfer geregelt wurde, befürchte ich, dass es für den Mietendeckel nicht gut aussieht. Man muss auch bedenken, dass ein großer Teil der Bundestagsabgeordneten nicht aus Ballungsräumen kommen und das Problem der steigenden Mieten nicht auf dem Schirm hat. Ich habe aber Hoffnung, dass die Kampagne Deutsche Wohnen & Co. enteignen erfolgreich wird und jetzt verstärkt in den Fokus kommt.
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