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Immense Menschenrechtsverletzungen

Gabriel_Nox Koenig vom Bundesverband Trans* über die im Bundestag gescheiterten Entwürfe für ein Selbstbestimmungsgesetz

Am Donnerstag hat der Bundestag gegen zwei Entwürfe für ein Selbstbestimmungsgesetz und damit die Abschaffung des aktuellen Transsexuellengesetzes (TSG) gestimmt. Ist das ein herber Schlag für die queere Community?

Auf jeden Fall. Viele trans und nicht-binäre Personen hatten darauf gehofft, dass der Bundestag zumindest eins der Gesetze beschließt und damit behebt, was die Bundesregierung seit mehreren Legislaturperioden nicht schafft: Nämlich das TSG abzuschaffen und eine Neuregelung zu beschließen. Und dabei geht es ja nicht nur um ein abstraktes Prozedere der Vornamens- und Personenstandänderung, sondern um den Alltag vieler Menschen. Personen, deren Ausweisdokumente nicht zu ihrem Namen passen, nicht zu ihrem Aussehen passen und die dadurch auf vielen Ebenen immer wieder Schwierigkeiten bekommen und diskriminiert werden.

Gabriel_Nox Koenig

Gabriel_Nox Koenig ist Pressesprecher*in des Bundesverband Trans*. Vor dieser Tätigkeit hat er*sie zum Thema trans* und geschlechtsbezogene Gewalt geforscht und mehrere Jahre in verschiedenen Beratungsstellen gearbeitet, u.a. auch in einer für Betroffene sexualisierter Gewalt.

Inwiefern?

Wir wissen von Fällen, wo Mitarbeitende an Kassen die Polizei gerufen haben, weil sie dachten, da versuche jemand mit einer fremden Bankkarte zu bezahlen. Oder Polizeikontrollen, bei denen angenommen wurde, die Person hätte den Personalausweis gestohlen oder würde sich falsch ausweisen. Auch beim Bewerbungsprozess kommt es für viele trans und nicht-binäre Personen zu Problemen, etwa weil sie aufgrund von verschiedenen Vornamen in ihren Bewerbungsunterlagen erst gar nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Ohne offizielle Vornamens- oder Personenstandänderung laufen meine Schul- und Arbeitszeugnisse ja alle auf den abgelegten Namen, mit dem ich mich vielleicht nicht bewerbe oder den man mir nicht zuschreiben würde. Das kann auch bedeuten, dass es im Bewerbungsgespräch dann viel darum geht, wer ich eigentlich bin und aber auch dazu führen, dass ich die Stelle nicht bekomme. Die Tragweite ist immens.

Und was ist das Problem am TSG?

Um eine Vornamens- oder und Personenstandänderung zu bekommen, muss man ein Gerichtsverfahren vom zuständigen Amtsgericht anstreben und in dem Kontext werden zwei Sachverständigengutachten angefordert. Einerseits kosten die Geld – im Durchschnitt rund 2000 Euro, die die antragstellende Person selber tragen muss, es sei denn man hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Andererseits werden in diesen Sachverständigengutachten viele intime Fragen gestellt: Von wie ist das Verhältnis zu meiner Familie und wie war meine Kindheit, bis zu wie masturbiere ich und was stelle ich mir dabei vor. Insgesamt muss dabei ein Bild präsentiert werden, das aus Sicht des Gesetzes »stereotyp im Zielgeschlecht« ist. Das heißt, das Gesetz unterstellt, es gebe ein klares Herkunfts- und ein klares Zielgeschlecht. Man muss also binär (eindeutig Mann oder Frau, Anm. d. R.) verortet sein und dem »Zielgeschlecht« möglichst stereotyp entsprechen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gutachter*innen die Vornamens- oder Personenstandänderung nicht befürworten. Nicht-binäre Geschlechtsidentitäten kommen in dem Gesetz also nicht vor.

Das ganze Verfahren der Begutachtung fußt übrigens noch auf der Krankheitsdiagnose F64.0, die trans* Sein als Persönlichkeitsstörung gelabelt hat. Man muss sich also pathologisieren lassen, um den Vornamen oder Personenstand ändern zu dürfen. Diese Diagnose ist aber durch die Weltgesundheitsorganisation schon abgeschafft worden. Das deutsche Gesetz referiert also immer noch auf eine Diagnose, die offiziell gar nicht mehr existiert, weil sich der wissenschaftliche und medizinische Stand und die Perspektiven auf Trans geändert haben.

Das aktuelle TSG bevormundet Transpersonen und sendet eine klare Botschaft. Nämlich, dass wir nicht in der Lage seien, eigenständige Entscheidungen über unser Leben zu treffen. Dass wir »krank« seien und jemand anderes deswegen für uns entscheiden muss, ob wir in der Lage sind, eine gute Entscheidung zu treffen. Von diesem Grundgedanken müssen wir dringend weg.

Sowohl die FDP also auch die Grünen hatten einen Gesetzentwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz eingebracht. Wie sahen die aus?

Das Problem beim TSG ist, dass diese Sachverständigengutachten in Intim- und Privatsphäre eindringen und Menschen in ihren Grundrechten verletzten. Die beiden Gesetzentwürfe hätten diese Praxis beendet. Das Gerichtsverfahren und die Begutachtungen wären weggefallen und Personen hätten auf der Basis der eigenen Selbstauskunft Personenstand und Vornamen relativ bürokratiearm auf dem Standesamt ändern können. Es gibt Studien, die zeigen, dass 99 Prozent von den Vornamensgutachten im Rahmen der TSG-Verfahren im Sinne der Antragstellenden ausfallen. Die Gutachten bestätigen also das, was die Person über sich selbst sagt, sind also eigentlich unnötig.

Gibt es Unterschiede zwischen den Entwürfen?

Sie sind sich schon sehr ähnlich. Aus unserer Perspektive unterscheiden sie sich eher in Kleinigkeiten und wären beiden geeignet gewesen, die Menschenrechtsverletzungen, die durch das TSG entstehen, zu beenden.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll Verbesserungen für trans und intergeschlechtlichen Menschen bringen. In ihrem Podcast »Unter anderen Umständen« haben Felicia Ewert und Sibel Schick es sich genauer angeschaut.

Wie haben Sie die Debatte im Bundestag erlebt?

Wir hatten damit gerechnet, dass es zu keiner Zustimmung kommen würde, weil Gesetzentwürfe aus der Opposition im Bundestag in der Regel abgelehnt werden. Aber es war schon ernüchternd zu sehen, dass sich alle demokratischen Parteien eigentlich einig darin sind, dass das TSG abgeschafft werden muss und trotzdem die Entwürfe der Opposition abgelehnt wurden. Gleichzeitig gibt es auch keinen Vorschlag seitens der Bundesregierung. Dort ist es das Bundesministerium des Inneren (BMI), das eine progressive Lösung seit Jahren blockiert.

Was in der Debatte sehr auffallend war, ist, dass Äpfel mit Birnen verglichen wurden: Als Argument gegen die Selbstbestimmungsgesetze wurde mehrfach angeführt, dass medizinische Transitionen nicht zu leicht gemacht werden dürfen – aus einem falsch verstandenen Schutzgedanken heraus. In den Selbstbestimmungsgesetzen geht es aber um die rechtliche Transition, also Vornamens- und Personenstandänderungen, nicht um Regelungen zum Zugang von trans*-spezifischer Gesundheitsversorgung. Zudem wurden von mehreren Parteien Genderideologie-Erzählungen aufgemacht.

Einige hatten sich von der SPD ein deutlicheres Zeichen für die Abschaffung des TSG gewünscht, die meisten Abgeordneten stimmten jedoch gegen die Entwürfe. Woran kann das liegen?

Zum jetzigen Zeitpunkt in der Legislaturperiode ist es so, dass die SPD eigentlich keine Möglichkeit hatte, anders zu handeln, wenn nicht der Koalitionsvertrag daran zerbrechen soll. Die parteiinterne Haltung ist eigentlich progressiver und befürwortet Selbstbestimmung, aber in der Koalition mit CDU/CSU hat die SPD einfach nicht so viel Spielraum. Es ist Spekulation, ob die Abstimmung anders ausgegangen wäre, wenn die Bundestagswahl näher gewesen wäre.

Ein Selbstbestimmungsgesetz ist nun also erst einmal nicht in Aussicht. Wie muss es jetzt weitergehen?

Wir halten es für unwahrscheinlich, dass vor der Bundestagswahl noch irgendwas passiert. Das einzig Denkbare, um noch zu einer Abschaffung des TSG zu kommen, wäre ein Regierungsentwurf. Die Positionen innerhalb der Union und auch das, was wir vom BMI mitbekommen, macht das aber unwahrscheinlich. Es gab erst vor einigen Wochen zwei Vorschläge zu einer TSG-Neurgelung aus dem BMI und dem BMJV, die aber inhaltlich offensichtlich nicht zusammenzubringen waren: Der BMI-Entwurf hätte die Menschenrechtsverletzungen des TSG nicht aufgehoben. Eine Vornamens- und Personenstandänderung wäre weiterhin an Gerichtsverfahren gebunden gewesen. Gutachten hätten Beratung geheißen, wären aber auch nicht ergebnisoffen geführt worden, sondern mit dem Ziel einer Empfehlung, ob dem Antrag der Person stattgegeben werden soll oder nicht. Eigentlich war das alter Wein in neuen Schläuchen. Der BMJV-Entwurf sah hingegen progressiver aus und war viel näher an einem Selbstbestimmungsgesetz. Dass da plötzlich Konsens hergestellt werden kann und die Bundesregierung einen Entwurf veröffentlicht, wäre ein kleines Wunder.

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