Auch Laufzeit von über 24 Monaten möglich

streit um einen handyvertrag

  • Lesedauer: 2 Min.

Diese Auffassung vertrat des Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 160/20), wie am 28. Juni 2021 mitgeteilt wurde. In dem strittigen Verfahren ging es um einen Mann, der den Vertrag seines Vaters übernommen hatte und im September 2019 - fünf Monate vor Vertragsende - ein neues Papier unterschrieben hatte. Dafür bekam er ein neues Smartphone. Der Vertrag mit einem geänderten Tarif bei der Deutschen Telekom lief also ab Vertragsunterschrift nun sogar 29 Monate lang. Das war dem Kunden entschieden zu lang.

Für ihn klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband, aus dessen Sicht es sich um einen Neuvertrag handelte, der nicht länger als 24 Monate laufen dürfe.

In der Verhandlung vor dem OLG Köln wertete das Gericht die nun erfolgte Vertragsunterschrift aber als Verlängerung des alten Vertrags, der noch fünf Monate lief. Der Kunde habe in den Unterlagen ausdrücklich einer Vertragsverlängerung zugestimmt und die Möglichkeit bekommen, ein Handy zu vergünstigten Konditionen zu erwerben, so das Gericht weiter.

Laut Gesetz, das vor der Änderung durch Beschluss des Bundesrats gültig war, dürfen Handyverträge nur maximal 24 Monate laufen. Eine vorzeitige Verlängerung kann nach Auffassung des Gerichts aber eine längere Laufzeit nach sich ziehen, so dass zu den 24 Monaten noch die fünf Monate vor Ablauf des alten Vertrages hinzukommen.

Da eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen wurde, ist damit das letzte Wort in dieser Sache gesprochen. Zuvor hatte der Kläger schon am Landgericht Bonn eine Abfuhr bekommen.

Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sprach von »einem schlechten Urteil für Verbraucher. Der neue Vertrag hatte andere Konditionen als der alte - es stand zwar Vertragsverlängerung drüber, dem Inhalt zufolge war es aus Sicht des VZBV aber ein Neuvertrag.« Die Telekommunikationsbranche sei häufig intransparent gegenüber den Kunden, denen die genauen Vertragsdetails mitunter nicht klar seien. Daher wäre eine klare Grenze von maximal 24 Monaten wichtig, argumentiert Hoppe. Sie rechnet damit, dass das Urteil Signalwirkung haben könnte für andere, ähnlich gelagerte Fälle. »Das ist bedauerlich, weil die Position des Verbrauchers dadurch geschwächt wird.«

»Wir freuen uns, dass das OLG Köln unserer Rechtsauffassung zur Vertragsbindung bei Verlängerung mit neuem Smartphone über zwei Jahre hinaus gefolgt ist und das vorangegangene Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt hat«, so ein Telekom-Sprecher. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal