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Leerstelle »Täterinnenwille«

Vor 40 Jahren erhielten im Düsseldorfer Majdanek-Prozess auch ehemalige Aufseherinnen des Konzentrationslagers lange Haftstrafen.

  • Ellen Fischer
  • Lesedauer: 5 Min.

Über fünf Jahre dauerte das Gerichtsverfahren, das mit 474 Verhandlungstagen der längste und aufwendigste Prozess der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werden sollte: der Düsseldorfer Majdanek-Prozess. Vom Prozessbeginn im November 1975 bis zur Urteilsverkündung am 30. Juni 1981 wurden rund 350 Zeugen und Zeuginnen gehört und fast 25 Auslandsreisen unternommen. Angeklagt waren neun männliche Angehörige des SS-Bewachungspersonals und sieben Aufseherinnen. Der Fokus der Öffentlichkeit lag eindeutig auf den weiblichen Angeklagten: Thematisiert wurde deren Äußeres, ihr Muttersein, ihre Andersartigkeit – doch nicht ihre nationalsozialistische Überzeugung, die sie im KZ Majdanek hatten praktisch werden lassen.

Majdanek – Ort des Schreckens

Das Konzentrationslager Majdanek befand sich im gleichnamigen Stadtteil direkt in der Stadt Lublin, im heutigen Polen. Nach neuester Forschung starben in dem Konzentrations- und Vernichtungslager rund 78 000 Menschen, etwa 60 000 davon waren als Angehörige des Judentums verfolgt. Viele KZ-Gefangene starben leidvoll an den katastrophal unhygienischen Zuständen, in dem bis zur Befreiung durch die sowjetische Armee provisorischen Lager am 24. Juli 1944. Nicht weniger tödlich für die Gefangenen war die brutale Vorgehensweise des KZ-Personals sowie die groß angelegten Vergasungs- und Erschießungsaktionen. So wurden in Majdanek allein im November 1943, während der von den Nazis sogenannten Aktion Erntefest, innerhalb weniger Stunden 17 000 Jüdinnen und Juden erschossen.

Zugleich sollten die »Kinderaktionen« eine Rolle im Düsseldorfer Majdanek-Prozess spielen: Mit sechs Prozent war der Anteil der Kinder und Jugendlichen im KZ Majdanek relativ hoch. Viele dieser Kinder wurden auf martialische Weise vom KZ-Personal auf LKWs geschmissen, um sie dann in den Gaskammern zu ermorden. Das mediale, aber auch das juristische Interesse lag bei diesen Tötungsvorgängen besonders auf den beiden angeklagten KZ-Aufseherinnen Hermine Braunsteiner-Ryan und Hildegard Lächert.
Hermine Braunsteiner-Ryan, stellvertretende Oberaufseherin im KZ Majdanek von Mitte des Jahres 1943 bis Anfang 1944, hatte in der Nachkriegszeit die US-Staatsbürgerschaft erhalten. Sie konnte nur durch das Engagement von Simon Wiesenthal, der als »Nazijäger« in die Geschichte einging, ausfindig gemacht und nach Deutschland ausgeliefert werden. Die in Österreich geborene ehemalige Rapportführerin Braunsteiner-Ryan erhielt im Düsseldorfer Majdanek-Prozess die Höchststrafe und wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Begründung für die Höchststrafe wurde »karrieristisches Streben« angeführt. Im Jahr 1996 wurde sie durch Johannes Rau, den damaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, begnadigt.

Hildegard Lächert, die von Oktober 1942 bis September 1943 in Majdanek als Aufseherin tätig gewesen war, wurde wegen Beihilfe zum Mord zu 12 Jahren Haft verurteilt. Nach einer Anklage wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 1196 Gefangenen und der Mittäterinnenschaft an der Ermordung von über 203 weiteren Menschen sowie der Anklage aufgrund persönlicher Grausamkeit wurde dieses Urteil in der Öffentlichkeit als zu mild kritisiert – dabei erhielt Lächert im Vergleich zu anderen NS-Tätern ein vergleichsweise hohes Strafmaß. In der Urteilsbegründung ließ das Gericht verlauten, Lächert habe kein »Täterinnenwille« nachgewiesen werden können.

Während der Verhandlung hatte es etliche Zeug*innenaussagen abgewiesen, die sich an Lächert erinnerten, wie sie auf einem Pferd über das KZ-Gelände ritt. Die Richter hielt die Schilderungen, dass Lächert ein Pferd geritten habe, für eine Verwechslung mit der Oberaufseherin Ehrich. Sie konnten sich scheinbar nicht vorstellen, dass Lächert mit ihrem niedrigen Dienstgrad an ein Pferd herangekommen sein sollte. Umso bitterer war dann der Auftritt Lächerts in der Majdanek-Dokumentation »Der Prozess« von Eberhard Fechner aus dem Jahr 1984. Wenige Jahre nach Prozessende spricht Lächert hier voller Stolz davon, wie gutmütig sie gewesen sei und dass sie regelmäßig geholfen habe, die Pferde im Lager auszureiten. Wie andere Angeklagte erinnerte sich Lächert in der Dokumentation voller Begeisterung an ihre Freizeit im Lager; nur die langen Arbeitsstunden und der Schmutz hätten sie gestört. Eine Revision der Urteile des Düsseldorfer Majdanek-Prozesses blieb erfolglos, da das Gericht durch die verhängten Strafen der Gerechtigkeit bereits Genüge getan sah und auch aus prozessökonomischen Gründen eine Wiederaufnahme für nicht ratsam hielt.

Die ganz normale Antisemitin

Doch woher kam dieses richterliche Unvermögen, der Angeklagten Lächert einen »Täterinnenwillen« nachzuweisen? Immerhin ließ sich Lächert parallel zum Majdanek-Prozess bei der Europawahl 1979 für die rechtsextreme Partei »Aktionsgemeinschaft Nationales Europa« aufstellen – die sich unter anderem zum Ziel setzte, die Ehre Adolf Hitlers wieder herzustellen. Dennoch wurde sie dem Urteil nach vom stolzen »arischen Herrenmenschen« nach Kriegsende ganz schnell zum kleinen Rädchen in einem repressiven System – wie so viele unter dem KZ-Personal, das dafür gesorgt hatte, »krankhafte Stücke« am »Volkskörper« zu entfernen, um die eigene Haut zu retten. Dass Lächert kein Fähnchen im Wind mit geminderter Intelligenz war, wie das Gericht feststellte, sondern eine alleinerziehende, selbstständige, mobile Frau, die wie viele NS-VerbrecherInnen einen elementaren Unterschied zwischen arischen und nicht arischen Menschen machte und somit aktiv zwischen angeblich lebenswerten und lebensunwerten Menschen unterschied, scheint weder vor Gericht noch in den Medien als mögliches Motiv aufzutauchen.

Sexismus gegen rechts

Die Zeitungen der Bundesrepublik dämonisierten die KZ-Aufseherinnen entweder als Bestien oder schrieben abwertend von Lächerts Anstellung in einem Bordell und ihren unehelichen Kindern, als ob diese Tatsachen ihre ungeheuerlichen Taten eher erklärten als die allumfassende nationalsozialistische Ideologie. Und auch heute ist bei der rechtsextremen Täterin Beate Zschäpe, einer Angehörigen des rechten Terrornetzwerks Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), wieder ein Fokus auf ihr Äußeres zu erkennen. Bei Schlagzeilen wie »Der Teufel hat sich schick gemacht« aus der Bildzeitung zum Prozessauftakt Mai 2013 möchte man meinen, es lägen nicht 40 Jahre zwischen der Urteilsverkündung des Düsseldorfer Majdanek-Prozesses und der Berichterstattung über den NSU-Prozess.

Dabei gilt es eigentlich, rechtsextreme Frauen als politische Subjekte wahrzunehmen, sie sind ein Bestandteil der deutschen Gesellschaft und agieren selbstbestimmt in rechten Netzwerken. So bediente sich schon Hildegard Lächert in ihrer Verteidigung letztlich ihrerseits des Bildes der devianten Frau, die lediglich vom Weg abgekommenen war, noch zu jung gewesen sei und von nichts gewusst hatte. Hier dient die sexistische Zuschreibung als persönliche Schuldabwehr: Offenbar ist die Vorstellung individueller weiblicher Verirrung erträglicher als die Anerkennung der Tatsache, dass nationalsozialistisches Gedankengut in der deutschen Gesellschaft tief verwurzelt ist – und Männer wie auch Frauen zu Gewalttaten motiviert.

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