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Panzer-Sammler kommt mit Bewährung davon

Kieler Landgericht fällte Urteil gegen einen 84-Jährigen mit rechtem Sammelfetisch

  • Dieter Hanisch, Kiel
  • Lesedauer: 3 Min.

Der steinreiche Waffennarr und Sammler von NS-Kunst Klaus-Dieter F. (84) kommt vor dem schleswig-holsteinischen Landgericht Kiel wegen unerlaubten Besitzes von Waffen, Munition und Sprengstoff mit einer vergleichsweise milden Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten davon. Vier Monate der Strafe gelten wegen rechtswidriger Verfahrensdauer als verbüßt.

Bei dem früheren Finanzmakler wurde im Juli 2015 unter großer internationaler Medienaufmerksamkeit ein Weltkriegspanzer gefunden und beschlagnahmt, dazu weiteres schweres Kriegsgerät sowie in großem Umfang Waffen, Sprengstoff und teils aus Kriegszeiten stammende Munition. Fast sechs Jahre dauerte es, bis dem Heikendorfer, auf dessen Grundstück in der Vergangenheit auch schon mal die Reichsflagge flatterte, wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz der Prozess gemacht wurde. Über die Funktionstüchtigkeit des Panzers vom Typ »Panther«, einer Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter und eines Mörsers sowie Torpedos wurde unter Einbeziehung mehrerer Sachverständiger intensiv gestritten, weil diese Frage wichtig für die Anklagepunkte und Strafzumessung sein sollte.

Verteidiger sieht Sammelleidenschaft

Während Verteidiger Gerald Goecke, übrigens auch einer der Haus-Anwälte des Waffenherstellers Sig Sauer, auf eine historisch begründete Sammelleidenschaft seines Mandanten hinwies, was Beobachter vielleicht trefflicher als NS-Faible bezeichneten, sah die Staatsanwaltschaft den gesetzwidrigen Kriegswaffentatbestand in mehreren Fällen als erfüllt an. Dazu wurde im Rahmen des Prozesses in Rechtsgesprächen (Deals) nun als Gegenleistung für ein Geständnis ein Maximalstrafmaß im Rahmen einer Bewährungsstrafe ausgehandelt. Als Auflage stimmte F. einem Verkauf des demilitarisierten Panzers und der Flak innerhalb von zwei Jahren zu. Für den 44-Tonnen-Koloss soll es bereits Interesse eines Museums in Seattle mit vorliegender US-Einfuhrgenehmigung geben. Das Flugabwehrgeschütz möchte ein Militaria-Sammler aus Nordrhein-Westfalen in seinen Besitz nehmen.

Am meisten wurde schließlich noch über eine Geldstrafe für den betagten Angeklagten gerungen. Die Staatsanwaltschaft forderte 500 000 Euro, F. wollte anfangs lediglich 50 000 Euro zahlen. Im Laufe der Deal-Gespräche erhöhte er seine Bereitschaft auf 100 000 Euro. Amtlich wurden es im Kieler Urteil der 7. Großen Strafkammer von Dienstag dann 250 000 Euro. Davon sollen bis Ende August 2022 das Schmerz- und Palliativzentrum der Kieler Uniklinik und die SOS-Kinderdörfer je 70 000 Euro erhalten, ein Kieler Tierheim 60 000 Euro und die Staatskasse bis Jahresende 50 000 Euro.

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Geschäfte in der Militaria-Szene

Aber nicht nur sein bizarrer Waffen-Fetischismus wird dem 84-Jährigen vorgehalten. Er soll sich auch mit Geschäften innerhalb der internationalen Militaria-Szene bewegt haben. Brisant auch die Tatsache, dass der Heikendorfer ein entfernter Verwandter eines Kielers ist, gegen den momentan Ermittlungen in Zusammenhang mit einem Fall von dreifachem Mord im Mai laufen. Der 48-Jährige wird in Verbindung mit einer der benutzten Tatwaffen gebracht. Anwalt Goecke betonte bereits, dass es zwischen seinem Mandanten und dem offenbar in den Mordfall verwickelten Waffennarren keinerlei Kontakt gebe.

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