Karlsruhe sichert die Staatsferne

Robert D. Meyer begrüßt das Urteil zum Rundfunkbeitrag

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Urteil aus Karlsruhe zum Rundfunkbeitrag ist eine klare Ansage an alle, die eine notwendige Debatte über die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks für kurzfristigen, populistischen Wahlkampf missbrauchen. Nichts anderes steckte dahinter, als die CDU in Sachsen-Anhalt vergangenes Jahr im Magdeburger Landtag eine Abstimmung über den Medienstaatsvertrag verhinderte und damit die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um monatlich 86 Cent blockierte.

Das Bundesverfassungsgericht erinnert nun daran, dass die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen nicht grundlos über ein komplexes, mehrstufiges System organisiert ist, um den direkten Einfluss der Politik auf ARD, ZDF und Co. so gering wie möglich zu halten. Deshalb ist es richtig, dass sich ein Bundesland nicht über die Entscheidung von 15 anderen hinwegsetzen kann. Allzu leicht könnten die Öffentlich-Rechtlichen sonst zum Spielball politischer Interessen werden.

Was beim Reizthema Rundfunkbeitrag oft übersehen wird: Es gibt Stellschrauben, mit denen die Politik Einfluss nehmen darf. So regeln Staatsverträge, wie viele TV-, Radio- und Webangebote die Öffentlich-Rechtlichen umfassen. Wer also meint, das alles sei zu viel und damit zu teuer, dem steht es offen, hier konkrete Vorschläge zu machen und um politische Mehrheiten zu werben. Das ist jedoch mühsamer, als sich polemisch über den »Beitrags-Wahnsinn« zu beschweren.

Zwielichtige Stimmen, denen es nicht um die Beitragshöhe, sondern vielmehr um eine Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Systems geht, lassen sich leicht erkennen: Wer fast zehn Jahre nach ihrer Abschaffung noch immer von der »GEZ-Gebühr« spricht, sollte sich genauer mit der Materie beschäftigen – oder zugeben, dass es ihm um politische Einflussnahme auf die Rundfunkanstalten geht.

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