Werbung

Entschädigung für das gesamte Wohnobjekt

mieter stirbt, aber untermieter bleibt

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Untermieter, der nach dem Ende des Hauptmietverhältnisses nicht auszieht und schließlich zur Räumung verurteilt wird, kann zu einer Nutzungsentschädigung für die entgangenen Mieteinnahmen des gesamten Objekts verpflichtet werden. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein höchstrichterliches Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 26/20).

Der Fall: Der Hauptmieter einer über 100 Quadratmeter großen Wohnung hatte einen Raum von nur sieben Quadratmetern an einen Untermieter vermietet. Als der Hauptmieter starb, wollte der Untermieter nicht ausziehen. Es folgten eine Verurteilung zur Räumung mit Fristsetzung und schließlich eine Zwangsräumung. Danach forderte der Eigentümer eine Nutzungsentschädigung für die gesamte Wohnung und nicht nur für den kleinen Teilbereich des Untermieters.

Das Urteil: Der BGH sah den Anspruch auf Nutzungsentschädigung als berechtigt an. Mit der Herausgabeforderung von Seiten des Vermieters sei der Untermieter in Verzug geraten. Es sei irrelevant, dass er selbst nur einen verschwindend geringen Teil der Wohnung in seinem Besitz hatte. Durch die Weigerung der Herausgabe habe die Wohnung nicht neu vermietet werden können. LBS/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal