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Populismus gegen Geflüchtete

Vertreter von CDU, CSU und FDP verlangen Kürzung von Sozialleistungen für Asylbewerber

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die nächste Bundesregierung aufgefordert, die Höhe der Leistungen für Asylbewerber zu überprüfen. »Ein europäisches Asylrecht muss auch eine stärkere Angleichung der Sozialleistungen erreichen«, sagte er gegenüber »Bild« (Montag). Sonst werde es »nie zu einer gerechten Verteilung auch auf andere europäische Staaten kommen«.

Herrmann bezog sich dem Blatt zufolge damit auch auf eine Aussage des griechischen Migrationsministers Notis Mitarachi. Dieser hatte der »Bild am Sonntag« gesagt, Deutschland »locke« Geflüchtete mit viel Geld an. Wenn es Migranten nach Deutschland schafften, hätten sie »Anspruch auf Leistungen, die sogar griechische Gehälter übersteigen«. Herrmann verlangte auch, die Höhe von Sozialleistungen für Betroffene zu überprüfen, »für die bereits rechtskräftig ihre Ausreisepflicht festgestellt wurde«.

Der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) plädiert dafür, die staatlichen Leistungen für Zuwanderer und vor allem für vollziehbar Ausreisepflichtige zu kürzen. In »Bild TV« begründete er seine Forderung mit dem erheblichen Gefälle zwischen den EU-Mitgliedsstaaten: »Wir haben ein einheitliches Europa, aber die Sozialleistungen noch nicht angeglichen.« Den Betroffenen könne ein Teil ihrer Bezüge auch als Sachleistung gewährt werden, meint Wöller. »Das würde entsprechend zu Reduktionen führen.«

Gerade bei denjenigen, die ausreisepflichtig seien, aber wegen fehlender Papiere oder mangelnder Kooperation der Herkunftsländer nicht abgeschoben werden könnten, müsse es »zu deutlichen Kürzungen der Sozialleistungen kommen«, verlangt Wöller.

Ähnlich äußerte sich die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Linda Teuteberg. Sie verwies bei Bild TV darauf, dass die »Sekundärmigration« innerhalb der EU »zum allergrößten Teil nach Deutschland geht«. Zuwanderer sollten nach ihrer Vorstellung künftig nur noch in einem Staat Sozialleistungen beziehen dürfen: »Wir müssen dafür sorgen, dass man nicht weiterreisen kann und dann im nächsten Staat auch Sozialleistungen kriegt.«

Teuteberg liegt damit auf der Parteilinie der Liberalen. Daher dürfte es für SPD und Grüne in den Koalitionsgesprächen mit der FDP schwierig werden, eine Beibehaltung der geltenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) oder gar eine Verbesserung durchzusetzen – sofern sie es ernsthaft anstreben. Denn auch unter dem bisherigen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es 2019 erneut Verschlechterungen im AsylbLG gegeben.

Dabei erhielten Asylbewerber bereits zuvor erheblich geringere Sozialleistungen als Hartz-IV-Bezieher. Dies, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2012 klargestellt hatte, dass die Grundleistungen nach dem AsylbLG unzureichend zur Existenzsicherung und damit verfassungswidrig sind. »Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren«, hieß es damals in der Begründung der Entscheidung aus Karlsruhe. Weitere Kürzungen etwa mit dem Ziel, vermeintliche Anreize zur Einreise nach Deutschland zu verringern, erklärten die Richter explizit für grundgesetzwidrig.

Aktuell beträgt der Hartz-IV-Regelsatz 446 Euro monatlich. Dagegen erhalten Menschen im Asylverfahren lediglich 364 Euro. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass bestimmte Positionen mit unterschiedlichen Begründungen aus dem Regelsatz herausgerechnet wurden. Frühestens nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland erhalten Geflüchtete Leistungen analog zur Sozialhilfe, also auf Hartz-IV-Niveau.

Mit den Änderungen des AsylbLG vom September 2019 wurden weitere Verschärfungen und zahlreiche Kürzungsmöglichkeiten eingeführt. Geflüchteten mit einem Schutzstatus in einem anderen EU-Staat, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, können schon jetzt alle Leistungen gestrichen werden. Die Flüchtlingsräte und Menschenrechtsorganisationen haben SPD, FDP und Grüne Mitte Oktober aufgefordert, das aus ihrer Sicht »diskriminierende Sondergesetz« abzuschaffen.

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