3G und Homeoffice-Pflicht kommen

Der Bundestag stimmt am Donnerstag über ein neues Infektionsschutzgesetz ab

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist noch nicht in trockenen Tüchern, doch steht schon ihr erstes Gesetzesvorhaben. Diesen Donnerstag stimmt der Bundestag über ein neues Infektionsschutzgesetz ab, das nach Ablauf der »epidemischen Lage nationaler Tragweite« zum 25. November die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weitestgehend regeln soll. Neben der Einführung der sogenannten 3G-Regel (genesen, getestet oder geimpft) in Bussen und Bahnen und einer bundesweiten Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sieht das Gesetz vor allem auch neue Regeln für den Arbeitsplatz vor.

So soll die 3G-Regel künftig auch im Büro gelten, wenn dort »physischer Kontakt« nicht ausgeschlossen werden kann. Die Arbeitgeber sollen täglich kontrollieren, ob die Angestellten einen Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis vorweisen können. Beschäftigte sind demnach künftig verpflichtet, entsprechende Dokumente auf Verlangen vorzuweisen.

Im Laufe der Diskussion um die neuen Regeln hat das Arbeitgeberlager immer wieder das Recht eingefordert, den Impfstatus der Beschäftigten abfragen zu dürfen. »Es muss alles dafür getan werden, einen erneuten Lockdown zu vermeiden«, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger Anfang der Woche im Interview mit der »FAZ«. »Wir brauchen einen Anspruch auf Auskunft und Speicherung über den Impfstatus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.« Dies sei eine notwendige Voraussetzung, um im Betriebsablauf für zielgenauen, effektiven Infektionsschutz sorgen zu können.

Die Gewerkschaften sprachen sich im Vorfeld auch für eine 3G-Regel am Arbeitsplatz aus. »Für den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ist es besonders wichtig, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz bestmöglich vor Infektionen geschützt sind«, sagte DGB-Chef Rainer Hoffmann vergangene Woche. Gleichzeitig lehnte er jedoch eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Corona-Impfstatus ab. »Die Arbeitgeber müssen in Betrieben unabhängig vom Impfstatus die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen wirksamen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen«, so Hofmann.

Eine solche Maßnahme ist die von der Ampel-Koalition geplante Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht, wie sie bis Juni dieses Jahres schon einmal bestand. Demnach müssen Chefs ihren Beschäftigten mit »Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten« Homeoffice ermöglichen, insofern betriebliche Gründe nicht dagegensprechen. Gleichzeitig müssen die Beschäftigten dieses Angebot annehmen – außer das Arbeiten von zu Hause aus ist nicht möglich, weil zum Beispiel dafür die notwendige Ausstattung fehlt.
Über das neue Infektionsschutzgesetz stimmt am Freitag auch der Bundesrat ab. Am Donnerstag beraten zudem Bund und Länder auf einem Gipfeltreffen über die Pandemielage. Am Mittwoch meldete das Robert-Koch-Institut mit 52 826 Infektionen binnen eines Tages einen neuen Höchststand.

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