Die Mindestlohnkommission hat versagt

Aert van Riel zu den Auseinandersetzungen um den Mindestlohn

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.

Es kommt nicht oft vor, dass man dem Arbeitgeberpräsidenten Rainer Dulger zumindest teilweise zustimmen muss. Aber seine Äußerung, wonach eine Erhöhung des Mindestlohns durch die Bundesregierung auf zwölf Euro die Sinnhaftigkeit der Mindestlohnkommission infrage stellen würde, entspricht der Realität. Anders als Dulger behauptet, ist das aber kein Problem, sondern das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium hat schlichtweg versagt. Es hat dafür gesorgt, dass der Mindestlohn nur in Minischritten erhöht wurde. Er reicht für viele Menschen noch immer nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Vor diesem Hintergrund hat die SPD neben der Linkspartei im Wahlkampf zurecht gefordert, dass der Staat einspringen und eine höhere Lohnuntergrenze festsetzen muss. Das ist auch wegen der grassierenden Inflation dringend geboten. Man muss sogar befürchten, dass zwölf Euro in der Stunde für manche zu wenig sind, wenn die Kosten unter anderem für Energie und Wohnraum weiter steigen.

Die Unternehmerseite ignoriert das in der Regel und interessiert sich nur für den eigenen Profit. Sie droht nun in Person von Rainer Dulger damit, das Vorgehen der Bundesregierung juristisch überprüfen zu lassen, und beruft sich dabei auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie. Dabei hatte der Staat bereits im Jahr 2015 einen Mindestlohn in Höhe von damals 8,50 Euro festgelegt. Wenn er bald auf zwölf Euro angehoben wird, will die Bundesregierung, dass die Mindestlohnkommission über weitere Erhöhungen entscheidet. Die Unternehmer sind dort paritätisch vertreten. Sie haben sich mit den Gewerkschaften bisher immer gütlich geeinigt. Somit sind auch die Vertreter der Beschäftigten mitverantwortlich für die armseligen Löhne, die zum Teil noch immer in der Bundesrepublik gezahlt werden. Diese Art von Sozialpartnerschaft hat ihren Namen nicht verdient.

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