Heil will gegen Union Busting vorgehen

Ampel-Koaltion will Staatsanwälte automatisch gegen Behinderung von Betriebsratsarbeit ermitteln lassen

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 3 Min.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat es derzeit leicht, sich zu profilieren. Er kann im Wochentakt heraushauen, was die Ampel-Koaltion in ihrem Vertrag beschlossen hat. Er kann dies als sein Vorhaben verkaufen und sich als kämpferischer Sozialdemokrat präsentieren. Neuestes Beispiel: Die Behinderung von Betriebsratsgründungen und Betriebsratsarbeit, auch Union Busting genannt, soll ein sogenanntes Offizialdelikt werden.

Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, versprach der SPD-Politiker gegenüber der »Augsburger Allgemeinen« am Wochenende. Die Gesetzesgrundlage solle entsprechend geändert werden. Denn bisher ist die Behinderung von Betriebsratswahlen laut Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes Antragsdelikt und kann nur auf Antrag von Betriebsräten, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden. SPD, Grüne und FDP einigten sich bereits in den Koalitionsverhandlungen, dies zu ändern. »Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein«, schrieben die drei Parteien Ende November in ihren Koalitionsvertrag.

Für Arbeitsrechtsexpert*innen war dies eine große Überraschung. »Dass die Sozialdemokrat*innen dies nun gegenüber der FDP durchsetzen konnten, ist durchaus eine positive Überraschung, denn die SPD hat in der Großen Koalition den Kündigungsschutz von Betriebsratsgründer*innen nur marginal verbessert«, erklärte etwa der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Nils Kummert, im Interview mit »nd.der Tag«. Das zeige, dass es kein Kavaliersdelikt mehr sei, Betriebsratswahlen und Betriebsratsaktivitäten zu behindern. »Das wird eine abschreckende Wirkung auf die Arbeitgeber*innen haben und das Thema mehr ins öffentliche Bewusstsein rücken.«

Folglich hob man auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) positiv die Ampel-Beschlüsse zur Mitbestimmung hervor, während man enttäuscht war, dass der »Einstieg in eine gerechte Steuerpolitik« wurde. »Richtig ist, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterentwickelt werden muss«, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann Ende November zur Veröffentlichung des Koalitionsvertrages. »Dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit zukünftig als Offizialdelikt eingestuft wird, ist gut. Sie muss empfindlich bestraft werden«, so Hoffmann, der auch andere mitbestimmungsrechtliche Reformen wie das geplante digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe goutierte.

Denn neben einem Rückgang bei der Tarifbindung beklagen die Gewerkschaften vor allem auch, dass es immer weniger Beschäftigte von Betriebsräten vertreten werden. Waren laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) 2010 noch 44 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat beschäftigt, galt dies im Jahr 2017 noch für 39 Prozent. Gleichzeitig wird die kriminelle Behinderung von Betriebsratsarbeit kaum geahndet. So ergab einst die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag, dass es zwischen 2008 und 2017 zu lediglich elf Verurteilungen wegen Union Bustings kam. Dabei ergab eine WSI-Befragung unter hauptamtlichen Gewerkschafter*innen vor einigen Jahren, dass jede sechste Betriebsratsgründung vom Chef sabotiert wird.

Bei der Linken war man indes zunächst skeptisch, ob der Vorstoß der Ampel-Koalition tatsächlich etwas an der Lage der Betriebsräte ändert. »Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaften tatsächlich personell entsprechend ausgestattet und geschult werden, um an der jetzigen weitgehenden faktischen Straflosigkeit der Behinderung von Betriebsratsarbeit und Verhinderung von Betriebsratswahlen etwas zu ändern«, heißt es nun in einer ersten Einschätzung der Linken zum Koalitionsvertrag.

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