Lahmer Katastrophenschutz

Eine Milliarde jährlich wollen die Länder in Zivilschutz investieren

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 3 Min.

Als im vergangenen Jahr in der Region Ahrweiler 135 Menschen starben und über 750 Verletzte zu beklagen waren, hatte der Klimawandel nicht nur eine der größten Katastrophen in Deutschland nach sich gezogen, sondern auch Versäumnisse im Katastrophenschutz aufgedeckt. Der Handlungsdruck auf die Politik war geschaffen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schloss sich jetzt nach langem Zögern der Haltung mehrerer ihrer Länderkollegen an: In den nächsten zehn Jahren soll der Bund zehn Milliarden Euro bereitstellen – analog zum Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr. Geld, das der Bundestag allerdings erst noch bewilligen muss. Damit soll etwa ein flächendeckendes System von Warnsirenen aufgebaut werden, die dann sowohl für den Katastrophenschutz als auch für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall genutzt werden können.

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Etwas mehr auf der Höhe der Zeit im Bereich des Katastrophenschutzes ist das Cell-Broadcasting, über das flächendeckend Warnungen an alle in einer Funkzelle eingeloggten Mobiltelefone versendet werden können. Auch Warn-Apps sollen mit Millionensummen ausgebaut und die Entwicklung damit vorangetrieben werden.

Die Minister unterzeichneten in Würzburg eine Vereinbarung zum Aufbau eines gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern in Bonn. Das mit Experten aus Bund und Ländern besetzte Zentrum soll einerseits länderübergreifend Informationen sammeln, etwa Wetterdaten zur schnellen Vorhersage von bevorstehenden Unwetterkatastrophen und Daten über die bundesweite Verfügbarkeit von Ressourcen wie etwa Rettungshubschrauber oder
Notunterkünfte. Anderseits sollen in dem Zentrum auch Entscheidungen getroffen werden: Wie wird unter wessen Führung reagiert? Wichtig war den Ländern, dass grundsätzliche Kompetenzen nicht verschoben werden – der Bund bleibt im Wesentlichen für die Zivilverteidigung
zuständig, etwa im Verteidigungsfall. Der Katastrophenschutz bleibt Ländersache.

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Die Innenministerkonferenz, die erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder in Präsenz abgehalten wurde, befasste sich auch mit beamtenrechtlichen Regelungen. Wenn ein Beamter der Volksverhetzung schuldig gesprochen wird und mindestens zu einem halben Jahr Haft verurteilt wird, soll er künftig aus dem Staatsdienst entfernt werden können. Die Innenminister hätten sich auf einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes geeinigt, sagte Hessens Ressortchef Peter Beuth (CDU). Das Bundesgesetz sieht bisher vor, dass eine Verurteilung wegen einer Straftat zu mindestens einem Jahr nötig ist, um eine Entfernung eines Beamten aus dem Staatsdienst zu erreichen. »Wir wollen das Grundvertrauen in den Staat stärken. Dazu gehört, dass wir einmal mehr deutlich machen, dass wir rechtsextremes Verhalten von Beamtinnen und Beamten, die nicht mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, niemals tolerieren und sie künftig effizienter aus dem öffentlichen Dienst entfernen wollen«, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth. Mit Agenturen

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