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Kaum Integration am Arbeitsmarkt
Mehr Menschen mit Behinderung sind langzeitarbeitslos
Die Folgen der Pandemie sind für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt noch immer spürbar. Die Situation hat sich für sie insgesamt verschlechtert. Das geht aus dem am Mittwoch von Aktion Mensch und dem Handelsblatt Research Institute veröffentlichten »Inklusionsbarometer Arbeit« hervor. Demnach verschärft sich die Langzeitarbeitslosigkeit. Fast die Hälfte aller arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist mindestens ein Jahr ohne Beschäftigung – ein Anstieg von über fünf Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.
Sind Menschen mit Behinderung ohne Erwerbsarbeit, wird es ihnen außerdem besonders schwer gemacht, wieder eine Anstellung zu finden. So gelang es im vergangenen Jahr nur drei Prozent der arbeitslosen Menschen mit Behinderung, wieder einen Job zu bekommen, wohingegen es bei Menschen ohne Behinderung sieben Prozent waren. Arbeitslose ohne Behinderung haben demnach eine mehr als doppelt so hohe Chance, eine Anstellung zu finden. Mehr als 80.000 potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung sind mindestens ein Jahr ohne Beschäftigung.
»Der in ganz Deutschland erneut gestiegene Anteil an langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderung ist alarmierend – dieser Missstand verfestigt sich mehr und mehr«, erklärte Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch zur Veröffentlichung des Inklusionsbarometers. »Ohne eine drastische Verstärkung der Inklusionsbemühungen wird die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren kaum aufzuheben sein«, mahnt sie.
Laut der Studie sind rund 173.000 Unternehmen in Deutschland gesetzlich dazu aufgefordert, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Während lediglich rund 40 Prozent dieser Unternehmen alle Pflichtarbeitsplätze besetzen, beschäftigen fast 26 Prozent gar keine Menschen mit Behinderung. Sie zahlen stattdessen lieber die volle Höhe der sogenannten Ausgleichsabgabe – ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.
Ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden sind Arbeitgeber verpflichtet, einen bestimmten Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Erfüllen sie diese Mindestquote von fünf Prozent nicht, müssen sie in Abhängigkeit davon, wie viel Prozent der Beschäftigten eine Schwerbehinderung haben, monatlich eine Ausgleichszahlung von 140, 245 oder 360 Euro zahlen. Schon lange wird gefordert, eine vierte Stufe einzuführen für diejenigen Unternehmen, die keinen einzigen Beschäftigten mit Behinderung eingestellt haben. In dem Fall sollen Unternehmen eine höhere Abgabe zahlen. Erst kürzlich wurde diese lange von Betroffenen gestellte Forderung in einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgenommen. Demnach soll diese vierte Stufe ab dem Jahr 2025 zu zahlen sein, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird.
Laut dem Inklusionsbarometer hat ein Großteil der Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, keine Leistungsunterschiede zwischen diesen und Angestellten ohne Behinderung wahrgenommen. 80 Prozent geben dies in der Befragung zur Studie an. Doch etwas hindert viele Arbeitgeber trotzdem daran, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen. In einem im vergangenen Jahr veröffentlichten Bericht des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird von einer fehlenden Bereitschaft der Unternehmen gesprochen, es gebe einen »Marktwiderstand«.
Häufig begründen Unternehmen die Nichtbesetzung der Pflichtarbeitsplätze damit, es gebe zu wenige geeignete Bewerberinnen und Bewerber. Dieses Problem ließe sich laut der Studie von Aktion Mensch leicht beheben. Dafür müsste der Bewerbungsprozess barrierefrei gestaltet werden. Dies sei mit »vergleichsweise wenig Aufwand verbunden«, würde aber zu erheblichen Besserungen führen. Darüber hinaus erschwere aber auch die öffentliche Infrastruktur Menschen mit Behinderung den Zugang zu Arbeitsplätzen. Immer noch sei etwa der öffentliche Nahverkehr nicht vollständig barrierefrei.
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