Ein Rädchen in der Mordmaschine

Aert van Riel zum Urteil im Stutthof-Prozess

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Strafmaß für die Angeklagte des Stutthof-Prozesses klingt lächerlich gering. Irmgard F. wurde vom Landgericht Itzehoe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dabei hatten die Richter festgestellt, dass sie von 1943 bis 1945 in dem Konzentrationslager Beihilfe zum Mord an mehr als 10 000 Menschen geleistet hatte. Allerdings gab es keinen großen Spielraum und nur eine Jugendstrafe war möglich. Denn Irmgard F. hatte als junge Frau in dem Lager der Nazis als Sekretärin gearbeitet.

Entscheidend ist nicht das Strafmaß, sondern der Schuldspruch. Wer als Angestellter dazu beitrug, dass die Mordmaschinerie der deutschen Faschisten funktionierte, der hat sich schuldig gemacht. Das gilt auch für diejenigen, die andere Menschen nicht mit ihren eigenen Händen umgebracht haben. Die Bekundung von Irmgard F. , sie habe nichts mitbekommen von den Verbrechen, ist eine Lüge. Doch damit konnte man in der Bundesrepublik, wo Nazis nach dem Krieg Karriere machten, lange unbehelligt weiterleben. Es ist eine Schande, dass Irmgard F. so spät verurteilt worden ist und Ausdruck einer mangelhaften juristischen Aufarbeitung der Nazizeit. Die lässt sich nicht mehr nachholen.

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