Nazi-Senator soll vergessen werden

Enkelin will in Gerichtsverfahren durchsetzen, dass ihr Großvater nicht mehr in Geschichtsbüchern erwähnt wird

  • Guido Sprügel
  • Lesedauer: 5 Min.

Gibt es ein Recht auf Vergessenwerden? Und gilt es für Personen, die in der Öffentlichkeit standen? Oscar Toepffer stand während der NS-Zeit in der Öffentlichkeit. Er war damals in Hamburg Leiter des Staatsamtes, Mitglied des Senats und kurzzeitig sogar Schulsenator.

»Insofern war er mitverantwortlich für die Entscheidungen des NS-Senats«, sagt Hans Peter de Lorent, der sich seit den 1970er Jahren mit den Hamburger Schulen während der NS-Zeit beschäftigt. Als Offizier nahm Toepffer ab 1939 am Zweiten Weltkrieg teil, zuletzt im Rang eines Majors. Per Feldpost tauschte er sich regelmäßig mit seiner Frau Gretchen aus. Die Briefe blieben erhalten und wurden nach dem Krieg von einer Tochter Toepffers transkribiert, da sie in Sütterlin-Schrift verfasst sind und kaum lesbar waren. Sie sind ein Zeugnis der Zeit und für Historiker in vielerlei Hinsicht eine wichtige Quelle.

»Bis zur Kriegswende 1943 schwingt darin eine große Begeisterung für das NS-Regime und besonders für die Reden von Adolf Hitler mit«, erläutert Hans Peter de Lorent gegenüber »nd«. Ein Enkel Toepffers hatte den Forscher im Jahr 2013 auf seinen Großvater aufmerksam gemacht. In den Briefen an seine Eherfrau berichtet er unter anderem von Plünderungen und tut kund, er sei »stolz darauf, dabei sein zu dürfen«. In einem Schreiben meint er, künftige Generationen würden »eines Tages die Frage aufwerfen, ob der Führer als Staatsmann oder als Feldherr größer war«. Zwar werden die Briefe ab 1943 nüchterner. Allerdings äußert Toepffer noch Mitte Juli 1944 seine tiefe Erschütterung über das Attentat auf Hitler. Auch nach Kriegsende ist bei ihm von Läuterung keine Spur. Zu Hause in Wohldorf angekommen, notiert er im September 1945, er wäre sofort wieder dabei, wenn es wieder zum Krieg gegen Russland käme, um dann »zusammen mit England den deutschen Osten zurückzugewinnen«.

Toepffers Biografie hat Hans Peter de Lorent in seine Publikationsreihe »Täterprofile. Die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz« aufgenommen. In drei Bänden skizziert er die Lebensläufe von 180 Personen. Erschienen sind sie bei der Landeszentrale für politische Bildung. Sie erfuhren ein breites positives Echo, Schulsenator Ties Rabe (SPD) sprach bei der Präsentation des zweiten Bandes von einer »wertvollen Arbeit«.

Doch nicht allen gefiel die Veröffentlichung. 2018 ging bei der Landeszentrale für politische Bildung ein Schreiben von Toepffers Enkelin Christel S. ein. Sie zeigte sich einerseits verwundert, in einer Veröffentlichung der Landeszentrale die Korrespondenz ihrer Großeltern zu finden und bat um eine Erklärung. Die konnte Hans Peter de Lorent liefern, denn die Korrespondenz wurde ihm von zwei Töchtern Toepffers persönlich für seine Forschung zur Verfügung gestellt.

Doch Christel S. genügte diese Erklärung nicht. Sie reichte über ihre eigene Anwaltskanzlei, die sich laut Selbstauskunft der »Zukunft durch Tradition« verschrieben hat, Klage gegen die Veröffentlichung ein. Sie sehe das »postmortale Persönlichkeitsrecht« Toepffers als verletzt an, begründete sie ihren Schritt. Und betonte, ihr Großvater sei 1937 nicht freiwillig in Hitlers NSDAP eingetreten.

Zunächst verlangte S. die Streichung des kompletten Toepffer-Porträts aus Online-Ausgabe und gedruckter Fassung der Publikation. Das lehnte die Zivilkammer des Landgerichts vor zwei Jahren mit der Begründung ab, dass Toepffer unter anderem durch sein Senatorenamt eine öffentliche Person gewesen sei. Das Recht auf Vergessenwerden gelte daher für ihn nicht. Der Richter deutete aber an, dass einzelne Passagen des Briefwechsels immer noch urheberrechtlich geschützt sein könnten und dass de Lorent vielleicht doch das Einverständnis aller noch lebenden Angehörigen hätte einholen müssen.

Der Historiker findet die Vorstellung, für eine Forschungsarbeit, alle noch lebenden Angehörigen zu befragen, »etwas abwegig«. Schließlich hätten die beiden noch lebenden Töchter ihm die Korrespondenz zur Verfügung gestellt, »und ihnen war klar, dass ich daraus zitieren wollte«, erklärt de Lorent. Eine schriftliche Einwilligung hat er sich allerdings von ihnen nicht geben lassen.

S. betonte dagegen, dass zumindest Tochter Gertrud B. der Veröffentlichung nie zugestimmt haben würde. Bei den Gesprächen der Töchter mit de Lorent war sie allerdings nicht zugegen. Das Gericht schlug einen Vergleich vor, bei dem die Zitate aus dem Buch gestrichen werden sollten. De Lorent und Schulsenator Ties Rabe (SPD) als Verantwortlicher für die Landeszentrale lehnten dies ab.

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Mitte letzten Jahres gab es dann einen erneuten Verhandlungstag, der genau genommen mit zwei Vergleichsvorschlägen endete. Der Richter schlug vor, dass de Lorent entweder in allen noch verfügbaren Ausgaben die Zitate Toepffers unkenntlich machen und sie in der Online-Ausgabe ganz streichen solle. Alternativ könne die Landeszentrale die restliche Auflage bis Ende des Jahres noch vertreiben, Anfang 2023 müssten die Restbestände dann eingestampft werden. Auch dieser Vergleich wurde abgelehnt. Es sei undenkbar, dass 90 Jahre nach der Bücherverbrennung durch die Nationalsozialisten eine so »relevante wissenschaftliche Aufarbeitung der Nazi-Geschichte« eingestampft werde, begründete Senator Rabe dies.

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Das Landgericht Hamburg erwägt nun offenbar, den Fall aufzusplitten. Ein Verfahren gegen de Lorent würde sich weiter mit der »Urheberrechtsverletzung« beschäftigen. Weiterhin erwägt die Kammer, von einem anderen Gericht überprüfen zu lassen, welche Befugnisse die Stadt und die Landeszentrale haben. Die Beteiligten des Verfahrens wurden Ende vergangenen Jahres noch einmal um Stellungnahmen gebeten. Danach will das Gericht ohne erneute Verhandlung ein Urteil fällen.

Inzwischen ist die Frist für Stellungnahmen auf Antrag der Klägerin aber um einen Monat verlängert worden. »Sollte der Klage gegen eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung stattgegeben werden, hätte dies weitreichende Konsequenzen für die historische Forschung«, warnt de Lorent. Weder Bücher wie »Soldaten« des Historikers Sönke Neitzel noch Biografien von Verantwortlichen des NS-Regimes wie Albert Speer wären fortan einfach zu verfassen, denn in vielen Fällen müssten dann Nachkommen um Einwilligung gebeten werden.

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