Pflicht zum Solarstrom vom Dach

Brandenburgische Bauordnung soll geändert werden

  • Matthias Krauß
  • Lesedauer: 3 Min.

Für neu zu errichtende öffentliche Gebäude und gewerblich genutzte Häuser sollen künftig Solaranlagen Pflicht sein. Die Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grüne stellten am Dienstag im Landtag eine entsprechende Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung im Entwurf vor.

Der besondere Fokus liegt dabei auf der Installation von Solaranlagen auf Dächern beim Neubau von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sowie auf Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen wird die Solarpflicht bei Dachsanierungen für solche Gebäude.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz, sprach von »ehrgeizigen Zielen«, die mit dem Ausbau der Photovoltaik-Anlagen umgesetzt werden sollen. Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, müssten Abwägungen getroffen werden, beantwortete er die Frage, ob das Landtagsschloss in Potsdam demnächst Solarzellen auf sein Dach bekommen werde, das bekanntlich genauso wie die Fassade optisch dem Vorbild des historischen Potsdamer Stadtschlosses angenähert ist. Völlig neu errichtet und innen mit modernem Grundriss und nicht etwa mit der ursprünglichen Raumaufteilung steht das historisch anmutende Parlamentsgebäude allerdings nicht unter Denkmalschutz.

Von Ansichten, dass die erneuerbaren Energien nicht grundlastfähig sind und entweder zu viel oder zu wenig Strom erzeugen, lässt sich der Landtagsabgeordnete Clemens Rostock (Grüne) nicht beirren: Öffentliche Gebäude und Gewerbeeinheiten werden schließlich in aller Regel tagsüber genutzt, könnten also den auf ihren Dächern erzeugten Strom sofort selbst nutzen. Etwas anders liegen die Dinge ihm zufolge bei Privathäusern, weil die Bewohner eher den Abend und die Nacht dort verbringen und tagsüber auf ihrer Arbeitsstelle sind. Clemens Rostock zeigte sich sicher: »Jedes Solarmodul hilft uns dabei, von fossilen Energien unabhängiger zu werden
und der Versorgungskrise sowie der Inflation etwas entgegenzusetzen. Dabei nehmen wir mit der Solarpflicht die Potenziale der versiegelten Flächen in den Blick.«

Für private Hausbauer soll es auch weiterhin keine Pflicht zum Solardach geben, unterstrich die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt. Hier setze man auf Freiwilligkeit. Sie selbst habe eine solche Anlage auf ihrem Eigenheim installieren lassen, berichtete Walter-Mundt. Doch völlig aus dem Fokus sind auch Privateigentümer von Häusern nicht. »In der Erörterung« sei, ob private Dachsanierungen und Neubauten künftig von einer solchen Pflicht zum Solardach erfasst werden sollten, heißt es in einer Pressemitteilung der drei Koalitionsfraktionen. Walter-Mundt sieht das kritisch: Man habe zu berücksichtigen, dass sich die Baukosten noch einmal deutlich erhöhen würden. Laut dem SPD-Politiker Scheetz ist derzeit zu beobachten, dass der Wohnungsbau »etwas ins Stocken« geraten sei. Hausbesitzer sind sich mitunter nicht sicher, ob die Feuerwehr im Brandfall ihr Haus mit Soldardach auch löscht, sondern gezielt abbrennen lässt, da sich die Feuerwehrleute gegen den mittels Solarzellen erzeugten Strom schützen müssen.

Eine weitere Änderung der Bauordnung soll Dachaufstockungen und den Dachausbau im Wohnungsbau betreffen. Vorgesehene Erleichterungen dienen Ludwig Scheetz zufolge der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum insbesondere in Ballungsräumen. »Gerade in der jetzigen Situation ist es sinnvoll, Nachverdichtungen zu fördern, da viele Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften zunehmend Schwierigkeiten haben, Neubauvorhaben zu finanzieren und damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen«, sagte Scheetz.

Die oppositionelle Linke begrüßte eine erneute Änderung der Bauordnung. »Das bietet uns die Chance, die Versäumnisse der letzten Änderung im Jahr 2020 zu korrigieren«, sagte die Abgeordnete Isabelle Vandré. Damals habe die Koalition zentrale Baustellen im Baurecht offengelassen. »Unseren Vorschlag, eine Solardachpflicht für Neubauten einzuführen, haben SPD, CDU und Grüne damals abgelehnt«, erinnerte die Politikerin. Und: »Die Angleichung der Standards für die Bauvorlageberechtigung an die Berliner Rechtslage wurde abgelehnt. Auch landesweite Mindeststandards für die Anzahl und Qualität von Pkw- und Fahrradstellplätzen wurden abgelehnt.« Was noch fehle, werde Die Linke nun erneut in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

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