Spiegelfechterei bei der Krankenhausreform

Ulrike Henning über falsche Freunde des Föderalismus

Bundeseinheitlich oder doch nicht? In Sachen Krankenhausreform scheint diese Frage noch nicht zu Ende geklärt, jedenfalls erwecken die Widersacher an diesem Punkt den Eindruck. Genauer rückten drei christsozial und -demokratisch regierte Bundesländer in der letzten Woche mit einer Studie heraus, die bestimmten Aspekten der Reform Verfassungswidrigkeit nachweisen sollte. Nun ist der Haken an dem Gutachten (dessen Auftraggeber sich zumindest teilweise im Vorwahlkampf befinden), dass es sich nur auf den Vorschlag der Regierungskommission bezieht. Ein Gesetzentwurf ist noch nicht in Sicht, sondern für den Sommer angekündigt.

Inhaltlich wird an der Reform also noch gearbeitet, von Bund und Ländern, wie es auch das Gutachten fordert. Und es ist zu hören, dass alle Länder konstruktiv mitwirken, sogar auf Augenhöhe, wie es aus dem Umfeld der Ampel-Koalition heißt. Was sollen also derartige Querschläge bewirken? Sehen nicht an der Bundesregierung beteiligte Parteien wie CDU und CSU tatsächlich ihre Pflicht darin, unter dem Vorwand der Stärkung des Föderalismus der Reform jeden möglichen Knüppel zwischen die Beine zu werfen? Den maroden Krankenhäusern, und das dürfte ein Großteil derselben sein, selbst in Bayern und Nordrhein-Westfalen, erweisen sie damit einen Bärendienst. Es gibt schon genug Faktoren, die zur Verschleppung der Reform beitragen, genug nicht berücksichtigte Interessen – unter anderem die der Beschäftigten.

Die Bundesländer sind aber jetzt durchaus in einer Position, die weitere Entwicklung mitzubestimmen. Ihre Spielräume bei der Krankenhausplanung könnten sich sogar erweitern, weil auch Minister Karl Lauterbach (SPD) am Erfolg der Reform gemessen wird und sie auf jeden Fall, in welcher Qualität auch immer, zu einem Abschluss bringen will.

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