Berliner Datenschutzbeauftragte: Dem Tiger wachsen Zähne

Datenschutzbeauftragte fordert Zugriffsrecht bei Polizei und Justiz

Seit nunmehr fünf Jahren gilt europaweit die Datenschutzgrundverordnung. Viele assoziieren die EU-Bestimmung mit den nervigen Cookie-Bannern auf Webseiten oder mit Bürokratie – doch gemeinsam mit bundesdeutschen und Berliner Vorgaben schützt sie auch Bürger davor, Opfer unfreiwilliger Datenweitergabe zu werden. Wo das besser und wo es schlechter funktioniert, zeigt der Jahresbericht der Datenschutzbeauftragten Meike Kamp, der am Montag im Abgeordnetenhaus vorgestellt wurde.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass 2022 ein relativ gutes Jahr für den Datenschutz war. Denn die Zahl der Beschwerden und Beratungsanfragen ist um mehr als 1000 Fälle gesunken, von 5671 auf 4445 Eingaben. »Man sollte den Rückgang nicht überbetonen«, warnt Kamp jedoch im Gespräch mit »nd«. Denn der Rückgang stehe im direkten Zusammenhang mit dem Abflauen der Corona-Pandemie. Das Agieren der Gesundheitsämter und anderer Behörden bei der Pandemiebekämpfung hatte in den Jahren 2020 und 2021 für kontroverse Diskussionen darüber gesorgt, ob die Maßnahmen datenschutzkonform waren. Dies schlug sich offenbar auch deutlich in der Beschwerdestatistik der Datenschutzbeauftragten nieder. Weil die Maßnahmen 2022 nach und nach zurückgefahren wurden, sank auch die Zahl der Beschwerden.

Entwarnung kann es daher nicht geben. Das zeigen auch zahlreiche Beispiele für den teils erschreckend laxen Umgang mit Datenschutzbestimmungen bei staatlichen und privaten Einrichtungen, die im Datenschutzbericht dokumentiert sind. So konnte mehreren Polizeibeamten nachgewiesen werden, Polizeidatenbanken für private Datenabfragen von Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn genutzt zu haben. 16 Bußgeldbescheide wurden deswegen erlassen. Auch in Jobcentern soll es zu solchen Fällen gekommen sein.

Umstritten bleibt weiter die Auswertung von Mobiltelefonen von Asylbewerbern. Datenschutzbeauftragte Kamp warnt, dass von der Maßnahme »aufgrund der eingesetzten Software und der großen Eingriffstiefe ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ausgeht«. Auch Parteien halten es nicht immer zu genau mit dem Datenschutz. Über sogenanntes Microtargeting habe eine Partei versucht, im Internet für sich zu werben, berichtet Kamp. Dabei werde einzelnen Internetnutzern auf Basis gesammelter Daten individualisierte Werbung zugeschickt. Dass diese Praxis unterbunden worden sei, »zeigt, dass Datenschutz vor Manipulation schützen kann«, so Kamp.

Auch in der Privatwirtschaft wird häufig unsachgemäß mit Kunden- und Mitarbeiterdaten umgegangen. So beschwerten sich regelmäßig Arbeitnehmer bei der Datenschutzbeauftragten, weil sie am Arbeitsplatz mit Videokameras überwacht würden. In einem anderen Fall lud ein freiberuflich tätiger Sportfotograf zahlreiche Bilder von einem Schwimmwettbewerb auf seiner Website hoch. Ob die überwiegend minderjährigen Teilnehmerinnen im Internet in Badekleidung gezeigt werden wollten, hatte er zuvor nicht erfragt.

Solche Verstöße gegen geltende Datenschutzregeln können schnell teuer werden. Insgesamt 716 000 Euro Bußgelder hat die Datenschutzbeauftragte verhängt. Allein 525 000 Euro davon musste ein Unternehmen zahlen, das einen Interessenskonflikt des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verschwiegen hatte. Der Datenschutzbeauftragte, der eigentlich unabhängig sein soll, war zugleich Geschäftsführer von zwei Dienstleistungsgesellschaften, die für den betroffenen Onlinehändler Kundendaten verwalteten. Trotz einer Verwarnung wurde über ein Jahr keine andere Person benannt, sodass die ungewöhnlich hohe Sanktion erging. Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.

Ein allzu schwarzes Bild will Datenschutzbeauftragte Kamp allerdings auch nicht zeichnen. So habe es auch erfolgreiche Kooperationen mit öffentlichen Stellen gegeben. Eine Hochschule hatte etwa geplant, bei Studieninteressierten digitale Eignungstests durchzuführen. Um zu verhindern, dass die Bewerber schummeln, war geplant, dass sie eine Software auf ihrem Handy installieren sollten, die die Aktivität während der Prüfungszeit überwachen sollte. »In ihrem Funktionsumfang ähnelte die Software einem sogenannten Trojaner«, kommentiert Kamp. Auf ihr Anraten habe die Hochschule von dem Vorhaben abgelassen.

Streit gibt es weiterhin über die Befugnisse der Datenschutzbeauftragten. So darf sie Datenschutzverstöße von Polizei und Staatsanwaltschaft nur beanstanden, aber keine Anordnungen erteilen. Zwar können einzelne Beamte bei Datenschutzverstößen sanktioniert werden. Dies gilt jedoch nicht für behördliches Handeln wie das Erstellen von Datenbanken oder öffentliche Videoüberwachung. »Wir können da nichts durchsetzen«, sagt Kamp. Dabei gebe es eine EU-Verordnung, die dies vorschreibe.

Auch Gollaleh Ahmadi, sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sieht beim Datenschutz im Bereich Polizei und Justiz eine »besonders kritische Lage«. »In kaum einem anderen Bereich kommt es zu so heiklen Eingriffen in die Grundrechte«, sagt sie. Daher müsse hier schnell eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden. Jan Lehmann, innenpolitischer Sprecher der senatstragenden SPD-Fraktion, kündigt im Gespräch mit »nd« an, »mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten, um eine Lösung zu finden, wie die Datenschutzkontrolle europarechtskonform umgesetzt werden kann«.

Ein großer Schritt vorwärts wäre laut Kamp ein sogenanntes Transparenzgesetz. Bisher gibt es nur ein Informationsfreiheitsgesetz, das noch aus dem Jahr 1999 stammt. »Das ist schon etwas älter«, sagt Kamp. Es erlaubt Bürgern, Informationen zu Verwaltungsverfahren zu beantragen. Besser wäre es aber, wenn die Behörden proaktiv Informationen veröffentlichen müssten, etwa auf einem Webportal. »Entscheidungen müssen transparent sein«, sagt Kamp. »Dann werden die Bürgerinnen und Bürger auch besser mitgenommen.«

Geplant war ein solches Transparenzgesetz schon vom rot-grün-roten Senat. Doch der Bericht stellt fest, dass die Einführung »keine hohe Priorität für den Senat« hatte. SPD-Politiker Lehmann findet diese Darstellung »unfair«. Einen entsprechenden Entwurf habe es bereits gegeben, aber nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Wahlwiederholung habe das Abgeordnetenhaus keine wesentlichen Gesetze mehr verabschieden können. Kamp genügt diese Begründung nicht: »Es gab ja auch schon lange vor dem Urteil Debatten über ein solches Gesetz«, sagt sie. »Es hätte genug Zeit gegeben.«

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