AfD: »Radikalisierung immer hemmungsloser«

Gutachten hält AfD-Verbot für möglich

  • Christopher Wimmer
  • Lesedauer: 3 Min.
Könnte bald verboten sein: die AfD
Könnte bald verboten sein: die AfD

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts heißt es, die Partei gehe »zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele« aktiv und planvoll vor. Beispielsweise arbeite die AfD daran, »die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum – erfolgt«. Außerdem setze sich innerhalb der AfD zunehmend der insbesondere von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert.

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In der Analyse des DIMR mit dem Titel »Warum die AfD verboten werden könnte, Empfehlungen an Staat und Politik« heißt es weiter: »Es ist von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunimmt und staatliche und politische Akteure entsprechend handeln.« Dieser Gefahr könne nur effektiv begegnet werden, »wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen«. Eine solche Abgrenzung sei gegenwärtig nicht durchgängig gegeben, was sich insbesondere auf kommunaler Ebene beobachten lässt, so das DIMR weiter.

Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, das Institut selbst spreche sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot aus. Es gehe dem DIMR vielmehr darum, eine »Leerstelle« in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte zu füllen. »Wir empfehlen den Antragsberechtigten laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein«, fügte er hinzu. Das Verbot einer Partei obliegt ohnehin dem Bundesverfassungsgericht, das nur tätig werden kann, wenn die Antragsberechtigen – der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung – einen Verbotsantrag stellen.

Als verfassungswidrig gelten Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt. Notwendig sind zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von dieser Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint. Dies sieht das DIMR bezogen auf die AfD als gegeben an.

Das DIMR wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert, bei einzelnen Projekten auch aus Drittmitteln, und bezeichnet sich auf seiner Homepage als »nur den Menschenrechten verpflichtet und politisch unabhängig«. Das Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Mit Agenturen

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