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Parteinahe Stiftungen: Gesetz auch gegen Linke?

Christian Klemm über die Förderung von parteinahen Stiftungen

  • Christian Klemm
  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Gesetz soll der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung den Geldhahn zudrehen. Ein löbliches Anliegen, das die Spitzen der rechten Partei zum Schäumen bringt. Wer die Ampel nun als Vorposten im Kampf gegen Halb-Nazis und ihre Sympathisanten sieht, ist schief gewickelt. Denn hinter dem Entwurf für das Stiftungsgesetz, das am Freitag im Bundestag behandelt werden soll, stehen auch eigene Interessen: Im laufenden Jahr betrug die Bundesförderung der parteinahen Stiftungen fast 700 Millionen Euro. Das wollen die bisherigen Empfänger nur ungern teilen.

Zudem ist von einer Förderung laut Gesetzentwurf ausgeschlossen, wer sich nicht für die »freiheitlich demokratische Grundordnung« und »Völkerverständigung« einsetzt. Ob sich die Stiftungen von SPD, FDP und Grünen stets für letzteres eingesetzt haben – schließlich haben diese Parteien Kriege gegen Ex-Jugoslawien und Afghanistan geführt –, sei dahingestellt. Dass aber die Formulierung der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung« auch gegen Linke angewendet werden kann, zeigen die Berufsverbote für Kommunisten in der alten Bundesrepublik. Das sollten Antifaschisten im Hinterkopf behalten.

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