Hamas-Anhänger in Berlin sind mehrheitlich Deutsche

Über die Hälfte der Berliner Mitglieder islamistischer oder extremer Gruppen mit Nahost-Bezug hat deutsche Staatsbürgerschaft

  • dpa/nd
  • Lesedauer: 2 Min.

Mehr als die Hälfte der in Berlin lebenden Unterstützer islamistischer Organisationen, die im Nahost-Konflikt involviert sind, hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Knapp 40 Prozent der laut Verfassungsschutz etwa 540 Anhänger der Hamas, Hisbollah und weiterer Gruppen haben nur den deutschen Pass. 25 Prozent haben eine deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit und 36 Prozent ausschließlich eine nichtdeutsche Nationalität. Das geht aus einer Antwort der Berliner Senatsinnenverwaltung auf eine CDU-Anfrage hervor.

Demnach haben 25 Prozent der ungefähr 300 Hisbollah-Unterstützer in Berlin nur den deutschen Pass, 35 Prozent leben mit zwei Pässen und 40 Prozent sind Ausländer. Von den etwa 120 Hamas-Anhängern haben 65 Prozent nur die deutsche und zehn Prozent zwei Staatsangehörigkeiten. Die »Hizb ut-Tahrir« (Islamische Befreiungsfront) hat etwa 70 Anhänger, von denen fast 70 Prozent nur die deutsche oder zwei Nationalitäten haben.

Die linksextreme und säkulare »Volksfront für die Befreiung Palästinas« (PFLP) und ihre Unterorganisation Samidoun haben rund 50 Vertreter, von denen etwa die Hälfte Deutsche sind. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Aktivitäten der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas und das Netzwerk Samidoun in Deutschland Anfang des Monats verboten.

Dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 zufolge besuchten Anhänger der Hamas und der PFLP in der Vergangenheit dieselben öffentlichen Veranstaltungen in Berlin. »Ideologische Unterschiede zwischen der islamistischen Hamas und der säkularen PFLP, die in der Herkunftsregion eine Zusammenarbeit in der Regel nicht zulassen, spielen dabei in Berlin keine Rolle«, heißt es in dem Bericht. Bei einer durch die PFLP angemeldeten Versammlung am 22. April 2022 riefen Teilnehmende antisemitische Hassparolen wie »Khaibar, Khaibar, ihr Juden, die Armee Mohammads kehrt zurück!«, womit sie sich auf den Feldzug von Khaibar im Jahr 628 gegen die jüdischen Banu Nadir bezogen. Jugendliche glorifizierten außerdem die Qassam-Brigaden mit dem Ruf »Wir sind die Männer von Mohammed Deif!«.

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Die Senatsantwort auf die CDU-Anfrage geht außerdem auf aufenthalts- und einbürgerungsrechtliche Fragen ein. Mögliche Gründe für eine Abschiebung könnten Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, aber auch »Terrorismusunterstützung« oder der öffentliche Aufruf »zur Gewaltanwendung oder zu Hass gegen Teile der Bevölkerung« sein. Für eine Einbürgerung dürften keine »antisemitischen, rassistischen oder sonstige menschenverachtend motivierten
Handlungen« bekannt sein.

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