Malta: Vor Gericht stehen die Falschen

Matthias Monroy zur Terror-Anklage gegen Geflüchtete in Malta

Empfang der angeblichen »Entführer« des türkischen Öltankers »El Hiblu 1« vor vier Jahren in Malta.
Empfang der angeblichen »Entführer« des türkischen Öltankers »El Hiblu 1« vor vier Jahren in Malta.

Drei Geflüchtete werden wegen »Terrorismus« verfolgt, weil sie einen Öltanker, der sie aus Seenot rettete, angeblich nach Malta entführt hätten. Stimmen die Richter der Anklage zu, trifft es die Falschen: Vor Gericht gehört Malta, das seit Jahren Konventionen zur Seenotrettung missachtet und Menschen auf der Weiterfahrt nach Italien ertrinken lässt.

Auch der Kapitän der »El Hiblu« stand, hätte er die 108 Geretteten tatsächlich nach Libyen gebracht, mit einem Bein im Gefängnis. Nach deutschem und italienischem Recht kann dies als völkerrechtswidrige Zurückweisung von Schutzsuchenden gewertet werden – allerdings fuhr die »El Hiblu« unter türkischer Flagge.

Es ist absehbar, dass derartige Schauprozesse gegen Geflüchtete zunehmen. Die EU-Kommission hat diese Woche eine Verordnung vorgeschlagen, wonach die Gerichtsbarkeit von Mittelmeeranrainern auf internationale Gewässer ausgeweitet wird. Das zielt auf die Verfolgung von Fluchthelfern und gäbe Anklagen wie nun in Malta Rückendeckung. Wer sich dagegen wehrt, ist kein »Terrorist« oder »Entführer«, sondern setzt das Völkerrecht durch.

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