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Umweltschädliche Müllverbrennung

Die BSR und Umweltschutzverbände sind sich uneinig über Verbrennungsanlagen

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) und ein Verbund diverser Umweltschutzorganisationen sind sich uneinig. Die BSR plant am Standort Gradestraße in Neukölln ab 2026 eine effizientere Recyclinghalle sowie eine zweite Verbrennungsanlage, die in erster Linie Altholz und Sperrmüll zur Wärmegewinnung verbrennen soll. Die BSR nennt die Verbrennungsanlage »Bioenergieanlage« und stellt ihre Pläne im positiven Licht dar.

Von einer Reihe an Umweltorganisationen, darunter auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund), wird das Vorhaben der BSR stark kritisiert. Gegen eine solche Verbrennungsanlage spreche vieles: Es sei mit Luftverschmutzung, mehr Verkehr und neuer Versiegelung zu rechnen, die Anwohner*innen und Umwelt belasteten.

Im Gegensatz zu einem Recyclinghof widerspreche eine Verbrennungsanlage den Berliner Klimazielen und der Zero-Waste-Strategie der Stadt, betonen die Umweltschutzverbände. Laut der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) sollen in der Anlage jährlich bis zu 115 000 Tonnen Sperrmüll und Altholz verbrannt werden. Dabei würden die bereits existierenden Verbrennungsanlagen ohnehin den Bedarf decken.

Die BSR sieht in ihrem Vorhaben keinen Widerspruch zur Zero-Waste-Strategie oder zum Klimaschutz. Im Gegenteil, laut BSR ersetzt die neue Verbrennungsanlage fossile mit klimafreundlicherer Energie und vermeidet Müll. Der Bund entgegnet, dass »die Verbrennung von Holz und Müll nicht klimaneutral« sei. Die Umweltschutzorganisationen weisen darauf hin, dass Altholz ein hohes Recyclingpotenzial habe, das Deutschland nicht genügend ausschöpfe. Die BSR schaffe durch die Verbrennungsanlage Fehlanreize, die dem Recycling entgegenstehen.

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Die Förderung von Recycling anstelle von Abfallbeseitigung hingegen stünde im Einklang mit dem Abfallrecht der EU. Dieses Gesetz bewertet die Beseitigung von Müll etwa durch Verbrennung als schlechteste Maßnahme, die es zu vermeiden gilt. Seit 2024 zählen Müllverbrennungsanlagen zum nationalen Emissionshandel und ihr CO2-Ausstoß wird zurzeit mit 45 Euro pro Tonne bepreist.

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