Olga Karatsch: Absurde Ausweisung

Die belarussische Aktivistin Olga Karatsch soll Litauen verlassen

  • Daniel Säwert
  • Lesedauer: 2 Min.
Für ihren Einsatz für Kriegsdienstverweigerer bekommt Olga Karatsch international viel Anerkennung
Für ihren Einsatz für Kriegsdienstverweigerer bekommt Olga Karatsch international viel Anerkennung

Litauen fühlt sich bedroht, von allem, was irgendwie nach Russland riecht. Wer auch nur ansatzweise im Verdacht steht, Sympathien für das kriegstreibende Russland zu haben, soll nach Ansicht der Regierung das Land verlassen. Jüngstes Opfer dieser nationalistischen Geisterjagd: Die Menschenrechtsaktivistin Olga Karatsch. Dabei ist sie noch nicht einmal Russin, sondern Belarussin. Und eine laute Stimme gegen Alexander Lukaschenko und Wladimir Putin.

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Seit 2020 Jahren lebt die 45-jährige Karatsch in Litauen. Davor war die Tochter einer Arbeiterfamilie in ihrer Heimatstadt Witebsk unter anderem Abgeordnete im Stadtparlament, wodurch sie einen anderen Blick auf die Welt bekam. Seit 20 Jahren engagiert sie sich mit der Organisation Nasch Dom (Unser Haus) in Belarus für Frauen, Menschen mit Behinderungen, sexuelle Minderheiten sowie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und wurde dafür vom Staat als Terroristin eingestuft. Seit den Protesten gegen die Präsidentschaftswahl in Belarus 2020 unterstützt Karatsch Geflüchtete aus ihrem Heimatland, seit dem Krieg auch Ukrainer und wurde damit auch in Deutschland bekannt.

Eigentlich, so müsste man meinen, verdient Karatsch für ihr Engagement eine Auszeichnung. Das sehen auch ihre Unterstützer so, die Nasch Dom für den Friedensnobelpreis 2024 vorschlugen. Für Litauens Geheimdienste ist sie hingegen eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Schließlich habe sie den 2022 verstorbenen Populisten Wladimir Schirinowski interviewt und an Konferenzen in Russland teilgenommen. Dass dort auch Vertreter Litauens und der EU vor Ort waren, zählt für die litauischen Behörden nicht. Das höchste Verwaltungsgericht entschied jetzt im Sinne der Anklage: Karatsch soll gehen, obwohl ihr in Belarus die Todesstrafe droht. Bis die Aufenthaltserlaubnis im Sommer ausläuft, will Karatsch in Litauen bleiben und das Ausweisungs-Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten.

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