Bürgergeld-Sanktionen: Grundgesetz schrotten

Jana Frielinghaus über Jens Spahns neueste Forderung nach Verfassungsänderung

Zuverlässig zeigen Protagonisten der CDU, dass sie nur eins wollen: nach unten treten. Am Wochenende war mal wieder Jens Spahn an der Reihe: Man könne doch einfach das Grundgesetz ändern, wenn es in seiner geltenden Version die komplette und dauerhafte Streichung der Sozialleistungen nicht ermöglicht. Bislang verbietet das Artikel eins, der die Menschenwürde schützt.

Die Ampel-Koalition bietet der CDU indes die Steilvorlage für diesen Vorstoß. Denn sie will Personen, die »hartnäckig« Jobangebote verweigern, zumindest für zwei Monage alle Leistungen jenseits der Miete wegnehmen. Die Partei mit dem christlichen Menschenbild will es gleich für immer tun, wobei ihr das Grundgesetz im Wege steht. Man darf ihr unterstellen, dass sie mit dem rhetorischen Eindreschen auf vermeintlich faule Erwerbslose mal wieder die großen Betrüger am Gemeinwesen vor öffentlicher Aufmerksamkeit schützen will. Allein durch bekannte Fälle von Steuerhinterziehung entgehen der öffentlichen Hand jedes Jahr 100 Milliarden Euro.

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