Berlin senkt Grundsteuer

Trotz des positiven Signals steht die Steuer weiter in der Kritik

  • VDGN/nd
  • Lesedauer: 2 Min.

Nun hat der Berliner Finanzsenator Stefan Evers vor einigen Tagen angekündigt, den Grundsteuer-Hebesatz in Berlin deutlich senken zu wollen. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Jochen Brückmann: »Die geplante Senkung des Hebesatzes auf 470 Prozent ist eine gute Botschaft, auch für die Menschen die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen. Dass Berlin zusätzlich seine Möglichkeit nutzt, auch die Steuermesszahl anzupassen, ist besonders begrüßenswert.

Diesen Ansatz hatte insbesondere der VDGN vorgeschlagen, da damit die Grundsteuer sozialverträglicher gestaltet wird. Die nunmehrige Bekanntmachung ist auch ein Signal dafür, dass die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden. Diese Sorgen hat nicht zuletzt noch einmal die vom VDGN initiierte Petition deutlich gemacht. Berlin ist insofern auch ein gutes Beispiel für andere deutsche Kommunen.«  

Nach Berechnungen des VDGN in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Mazars würde sich mit den neuen Hebesätzen zum Beispiel in Berlin-Kaulsdorf für ein Beispielhaus folgendes Bild ergeben:

  • bisherige Grundsteuer: 346,47 Euro
    neue Grundsteuer bei bisherigem Hebesatz 810 Prozent: 1026,76 Euro
    neue Grundsteuer mit neuem Hebesatz 470 Prozent: 595,77 Euro

Dazu betont VDGN-Präsident Jochen Brückmann: »Die Berechnungen zeigen, dass Berlin im Rahmen des gewählten Bundesmodells seine Möglichkeiten zur Preisdämpfung insbesondere in den besonders betroffenen östlichen Stadtrandlagen genutzt hat. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigte Härtefallregelung treffsicher zu gestalten – insbesondere auch für Menschen mit geringem Einkommen in selbstgenutzten Eigentum.«

Davon unabhängig bleibt die grundsätzliche Kritik des VDGN am neuen Grundsteuermodell des Bundes bestehen: Das Modell ist viel zu bürokratisch und insbesondere durch pauschalisierte Wertannahmen in vielen Einzelfällen nicht steuergerecht. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die eingereichten Klagen zur Verfassungsmäßigkeit kommen.

Mehr Informationen zu der am 18. Januar 2024 an Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner und Finanzsenator Stefan Evers überreichten und von über 12 000 Berlinern unterschriebenen Petition finden Sie unter www.vdgn.de

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