Die Freiheit der Gleichdenkenden

Christoph Ruf verteidigt das Recht, in der Demokratie auch Meinungen äußern zu dürfen, die abwegig, falsch oder schlichtweg dumm sind

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 5 in Deutschland die Meinungsfreiheit.
Das Grundgesetz garantiert in Artikel 5 in Deutschland die Meinungsfreiheit.

Seit einiger Zeit habe ich den Verdacht, dass manche Staatsanwaltschaften das »Recht auf freie Meinungsäußerung« eher für ein Ärgernis halten. Es sei denn, es handelt sich dabei um die Freiheit der Gleichdenkenden. Ein Beispiel aus Nordbaden hat diesen Verdacht gerade massiv erhärtet: Dort, in Bruchsal, hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss vor Gericht gebracht. Hatte er den Holocaust geleugnet? Zu Gewalt und Umsturz aufgerufen? Nein, aber er hatte auf »X« einen anderen Beitrag kommentiert, der von »Scheinwahlen« in der von Russland besetzten Ostukraine gesprochen hat. Die Replik von Jörg Tauss beinhaltete den Satz: »Schon auf der russischen Krim lief das damals korrekt ab.« Das war’s – allerdings nicht für die Karlsruher Staatsanwaltschaft, die Tauss vorwarf, er habe »die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und die dort durchgeführten Scheinwahlen gutgeheißen«. Das wiederum sei dazu angetan, »den öffentlichen Frieden zu stören«. Zuvor hatte man es mit dem Vorwurf der »Billigung von Straftaten« probiert. Allen Ernstes. Am Schluss sollte Tauss 7000 Euro Strafgeld zahlen.

Christoph Ruf

Christoph Ruf ist freier Autor und beobachtet in seiner wöchentlichen nd-Kolumne »Platzverhältnisse« politische und sportliche Begebenheiten.

Dass die Richterin den Versuch der Staatsanwaltschaft in den Orkus beförderte und Tauss freisprach, ist erfreulich, beruhigt mich aber nur marginal. Bis dato war ich davon ausgegangen, dass in einer Demokratie auch Meinungen geäußert werden dürfen, die abwegig, falsch oder schlichtweg dumm sind. Vorausgesetzt, sie beleidigen niemanden, rufen nicht zum Umsturz auf oder betreiben NS-Propaganda – nichts davon kann ich bei Tauss’ Einlassungen erkennen. 

Mein Verdacht war nun, dass es sich hier um eine Karlsruher Provinzposse handelt, die dortige Staatsanwaltschaft ist ja bundesweit einschlägig bekannt, seit sie beschlossen hat, einen Heiligen Krieg gegen Fan-Sozialarbeiter zu führen, die ihren Job machen, aber kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Doch weit gefehlt, wie Anrufe bei befreundeten Juristen im Westen, Norden und Osten der Republik ergaben. Auch die drei konnten von Fällen berichten, die noch vor kurzem als schräg, absurd oder lächerlich gegolten hätten und die heute zu Prozessen führen, beispielsweise wegen »Volksverhetzung«. Auch deren Beispiele wurden von den Richterinnen und Richtern abgewiesen. Glücklicherweise. Doch in den meisten Fällen gingen die Staatsanwaltschaften, die offenbar doch sehr viel Zeit haben, anschließend in Revision und verfassten bis zu zehnseitige Begründungen, warum das zwingend geboten sei.

Um es klar zu sagen: Ich finde es bedenklich, dass eine allumfassend überforderte Innenministerin auch dann Meinungen unter Strafe stellen will, wenn die strafrechtlich nicht zu ahnden sind. Und nie hätte ich mir vorstellen können, dass es dagegen keinen Sturm der Entrüstung gibt, weil offenbar viele meinen, es betreffe ja nur den politischen Gegner, konkret also: die Rechten. Weshalb die recht rasante Abkehr vom liberalen Rechtsstaat letztlich ja doch die Demokratie schütze. Doch zum einen wäre eine Demokratie, die abweichende Meinungen niederschwellig kriminalisiert, keine mehr. Und zum anderen bekämpft man die AfD nicht dadurch, dass man ein gesellschaftliches Klima schafft, in dem ein Björn Höcke irgendwann einmal gar nicht mehr so viel verändern muss, weil sich die Menschen schon lange angewöhnt haben, ihre eigentliche Meinung nur noch im engsten Familien- und Freundeskreis zu sagen. Ein Staat, in dem genau das üblich war, ist 1989 untergegangen. 

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