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Hitzige Verhandlung: DRK gegen »nd«

Rechtsstreit um kritische Berichterstattung über Massenunterkunft in Tegel: Gericht will am Donnerstag über einstweilige Verfügung entscheiden

Das Ergebnis steht noch aus, aber die mündliche Verhandlung lässt hoffen: Am Donnerstag begegneten sich das »nd« und das Deutsche Rote Kreuz Sozialwerk Berlin (DRK SWB) vor Gericht. Unter den Augen von zahlreichen interessierten Zuschauer*innen im vollen Sitzungssaal im Berliner Landgericht II wurde hitzig über eine einstweilige Verfügung gestritten, die das DRK SWB gegen unsere Berichterstattung über das Ankunftszentrum Tegel (6. April 2024 in »nd.Die Woche«), eine Massenunterkunft für Geflüchtete, beantragt hat. Ob der Antrag angenommen wird, will die zuständige Zivilkammer am kommenden Donnerstag verkünden.

»Es gibt einen Mindestbestand an Beweistatsachen, dass in dem Lager, deren Betrieb Sie ohne Ausschreibung übernommen haben, menschenunwürdige Zustände bestehen, und Sie tun in Ihrem Titel auch noch so, als wären Sie ein Sozialwerk!« Die etwa 30 Zuschauer*innen applaudieren, als Rechtsanwalt Johannes Eisenberg seine Vorwürfe in den Saal schmettert. Eisenberg vertritt das »nd«, an seiner Seite sitzt der geschäftsführende Vorstand der nd.Genossenschaft Rouzbeh Taheri, ihm gegenüber die Anwältin des DRK SWB, Clara von Harling von der Kanzlei Schertz Bergmann. Vertreter*innen des Roten Kreuzes bleiben der Verhandlung fern.

Auch wenn Richter Globig die Zuschauer*innen für den spontanen Beifall zurechtweist, zeigt er sich in der Verhandlung skeptisch gegenüber dem Antrag des DRK SWB auf einstweilige Verfügung. Um die generellen und inzwischen weit bekannten Missstände in Tegel geht es dabei kaum. Gegenstand des Verfahrens sind zwölf Textstellen des nd-Artikels vom April, größtenteils Aussagen von im Text anonym bleibenden Mitarbeiter*innen der Massenunterkunft in Tegel. Dabei verzichtet das Rote Kreuz darauf, Belege dafür vorzubringen, dass die Aussagen nicht stimmen. »Es ist eine Problematik, dass in der Antragsschrift nichts glaubhaft gemacht wurde«, so der Richter in der Verhandlung.

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Dementgegen habe das »nd« eine ausführliche eidesstattliche Versicherung der Autorin des strittigen Artikels vorgelegt, aus der glaubwürdig hervorgehe, dass die Identität und die Aussagen der Mitarbeiter*innen sorgfältig geprüft worden seien. Damit sei das »nd« seiner Darlegungspflicht hinreichend nachgekommen, so der Richter.

Anwältin von Harling widerspricht: Die Inhalte der einzelnen Textstellen selbst seien nicht durch die eidesstattliche Versicherung belegt. Es gehe auch nicht um ein generelles Vorgehen gegen kritische Berichterstattung über Tegel, sondern um die zwölf konkreten strittigen Textstellen. Diese müssten einzeln vom Gericht bewertet werden.

Eine Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist die Eilbedürftigkeit. Anwalt Eisenberg argumentiert, das DRK SWB hätte längst Belege zur Widerlegung der Aussagen vorbringen können. Weil es das nicht getan habe, sei die Eilbedürftigkeit nicht hinreichend gegeben. Dazu komme, dass das DRK SWB den Verhandlungstermin aufgrund eines Pfingsturlaubs der Anwältin von Harling um eine Woche verschoben hatte, ohne darauf Bezug zu nehmen, warum sie sich nicht von Kolleg*innen vertreten ließ. Auch Richter Globig sagt, man habe sich noch nicht entschieden, ob das DRK SWB die Eilbedürftigkeit selbst widerlegt habe.

Viele der Zuschauer*innen im Gerichtssaal sind zur Verhandlung gekommen, um die kritische Berichterstattung des »nd« zu unterstützen. Das juristische Vorgehen des DRK SWB gegen das »nd« führte in den vergangenen Tagen zu viel Empörung, vor allem bei zivilgesellschaftlichen Geflüchteten-Hilfsorganisationen und Beratungsstellen, die täglich mit den Missständen in Tegel konfrontiert sind, unter denen die dort wohnenden Geflüchteten stark leiden. Deren Mitarbeiter*innen haben keinen Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen im »nd«.

»Erstaunlich erscheint uns als Organisation, die Tegel von Anfang an aufmerksam beobachtet hat, dass es seitens des DRK SWB kein Kritikbewusstsein zu geben scheint. Und das spiegelt sich im Umgang mit Öffentlichkeit und Medien und auch in diesem Verfahren wider«, sagt Emily Barnickel vom Berliner Flüchtlingsrat im Anschluss an die Verhandlung, die sie von der Zuschauerbank aus verfolgt hat. »Es zeigt sich: Das Klima der Angst ist real«, so Barnickel. Denn durch das juristische Vorgehen versuche das DRK SWB, eine gemeinnützige GmbH, »mittels finanzieller Ressourcen, die andere nicht haben oder aufbringen wollen«, durchzusetzen, dass entweder anonyme Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, »denunziert« würden oder Journalist*innen nicht mehr auf Informationen von diesen zum Ankunftszentrum in Tegel zurückgreifen könnten, »ohne ein teures Klageverfahren fürchten zu müssen«.

Auch Anwalt Johannes Eisenberg verweist im Gerichtssaal darauf, dass in den vergangenen Jahren das Konzept von Whistleblowing bundesrechtlich durch das Hinweisgeberschutzgesetz gestärkt worden sei. Dem DRK SWB wirft er vor, dass Mitarbeiter*innen keine Möglichkeit hätten, ohne Angst vor Kündigung beziehungsweise Nicht-Verlängerung ihrer auf drei Monate befristeten Verträge Kritik an den Verhältnissen in ihrem Arbeitsplatz zu äußern.

Für Eisenberg zeigt die Anwesenheit der vielen an der Verhandlung Interessierten, dass die Zustände in der Massenunterkunft in Tegel von großem öffentlichen Interesse sind. »Das DRK täte gut daran, seine Ressourcen in die Verbesserung der Zustände vor Ort zu stecken, anstatt in die Verfolgung kritischer Berichterstattung«, sagt er nach der Verhandlung dem »nd«. Für den Anwalt spricht der Verlauf der mündlichen Verhandlung dafür, dass der Verfügungsantrag nicht angenommen wird. »Das Gericht hat offensichtlich Bedenken gegen den Antrag.«

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