Rotes Kreuz vs. »nd«

Das Deutsche Rote Kreuz verklagt das »nd« wegen unserer Berichterstattung über unhaltbare Zustände im Berliner Ankunftszentrum Tegel

  • Wolfgang Hübner, Regina Stötzel, Uwe Sattler, Ines Wallrodt
  • Lesedauer: 3 Min.
Pressefreiheit: Rotes Kreuz vs. »nd«

Das »nd« muss vor Gericht. An diesem Donnerstag findet eine mündliche Verhandlung statt, weil das Deutsche Rote Kreuz Sozialwerk Berlin (DRK SWB) Teile unserer Berichterstattung über das Ankunftszentrum Tegel verbieten lassen will, eine Massenunterkunft mit aktuell 4500 Geflüchteten auf dem Flughafengelände im Norden Berlins.

In einem ausführlichen Text über die Zustände vor Ort, den wir im April veröffentlichten, berichteten drei Sozialbetreuer*innen über ihre Erfahrungen. Die Mitarbeiter*innen, die anonym bleiben wollen, hatten sich an das »nd« gewandt, weil sie auf anderem Wege keine Möglichkeit sahen, um auf Missstände hinzuweisen. Sie kritisieren mangelnde Hygiene, die Platzverhältnisse und den Umgang des Personals mit den Geflüchteten sowie untereinander.

Das DRK SWB ist als Vertragspartner des Landes Berlin als Projektkoordinator für den Betrieb des Ankunftszentrums zuständig, den es zusammen mit anderen Hilfswerken – den Johannitern, den Maltesern, dem Arbeiter-Samariter-Bund und drei DRK-Kreisverbänden – stemmt. Die Hilfswerke teilen sich untereinander die Verantwortlichkeiten auf. Das DRK SWB wurde um Stellungnahme zu den Vorwürfen der drei Mitarbeiter*innen gebeten, es weist die Vorwürfe zurück. Die entsprechenden Antworten wurden im Bericht wiedergegeben.

Nach Erscheinen des Artikels zeigte sich das DRK SWB dennoch so unzufrieden über die Aussagen der Mitarbeiter*innen, die bei einem anderen Hilfswerk zum Zeitpunkt der Recherche und Veröffentlichung beschäftigt waren, dass es zahlreiche Textstellen verbieten lassen will. Es sandte dem »nd« eine mehrseitige Unterlassungserklärung zu, 120 000 Euro sind als Streitwert veranschlagt. Eine Menge Geld für ein kleines Unternehmen wie die nd.Genossenschaft.

»Wir haben trotzdem nicht unterzeichnet und sind das Risiko eingegangen«, erklärt die Redaktionsleitung. »Wir halten die Aussagen der Mitarbeiter*innen für glaubwürdig. Die drei haben keinen Vorteil davon, sich kritisch zu äußern, im Gegenteil riskieren sie ihren Job. Missstände müssen öffentlich gemacht werden, damit sich etwas ändert.«

Wir schützen unsere Informant*innen und geben sie daher dem DRK nicht preis. Das DRK SWB argumentiert nun, dass wir deshalb selbst beweispflichtig seien. Dabei sorgen erst die Arbeitsverhältnisse im Ankunftszentrum Tegel dafür, dass Mitarbeiter*innen ihre Kritik nicht äußern können, ohne Angst davor haben zu müssen, ihren Job zu verlieren. Sie haben in der Regel nur dreimonatige Arbeitsverträge und keinerlei Schutz vor Kündigung beziehungsweise vor der Nichtverlängerung ihrer Verträge.

Zahlreiche Quellen sprechen von einem »Klima der Angst« in Tegel. Zuletzt äußerten Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Politik dies bei einem Fachgespräch im Berliner Abgeordnetenhaus unter dem Titel »Massenunterkunft Tegel: Mindeststandards und Schutzkonzepte sofort umsetzen!« Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen üben Kritik deshalb meist anonym, selbst in den Beratungsstellen. Gleichzeitig ist der Zugang zum Ankunftszentrum für Externe stark eingeschränkt. Die Verträge zwischen dem Land Berlin und dem DRK SWB werden vor der Öffentlichkeit geheim gehalten.

Deshalb sind Journalist*innen, die über die Zustände vor Ort recherchieren und berichten wollen, auf Hinweise anonym bleibender Informant*innen angewiesen. Doch anstatt sich um eine Verbesserung der Zustände im Ankunftszentrum zu kümmern, nutzt das DRK SWB seine Ressourcen, um diejenigen zu verklagen, die Kritik öffentlich machen. Ob es damit Erfolg hat, wird sich am Donnerstag zeigen.

Die Verhandlung ist öffentlich, alle Interessierten können sich um 10.30 Uhr im Saal 143 des Berliner Landgerichts II im Tegeler Weg 17-21 einfinden, um den Prozess zu beobachten.

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