Gekipptes »Compact«-Verbot: Nicht schön, aber richtig

Sebastian Weiermann über den Fortbestand von »Compact«

Jürgen Elsässer darf erstmal weitermachen
Jürgen Elsässer darf erstmal weitermachen

Wer die Verbotsverfügung gegen das »Compact«-Magazin gelesen hatte, den kann nun die vorläufige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fortbestand des rechten Hetzblatts nicht wundern. Fast 80 Seiten, auf denen ausgeführt wird, warum das Magazin widerwärtig ist. Das stimmt alles und auch das Bundesverwaltungsgericht erkennt an, dass in »Compact« gegen die Menschenwürde gehetzt wird. Das Problem: Allein das ist nicht verboten. Medien mit widerlichen Inhalten zu verbreiten ist nicht untersagt. Den Nachweis, dass das Netzwerk hinter »Compact« einen Umsturz entscheidend vorantreibt, hat das Bundesinnenministerium nicht erbracht. Deswegen ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht schön, aber richtig: Der Staat hat mildere Mittel, um gegen Hetze vorzugehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstößt.

Einen Wert hat die Verbotsverfügung immerhin noch. Wer sich mit Kioskbesitzer*innen oder Bekannten inhaltlich über das Magazin auseinandersetzen will, kann sie als Argumentationshilfe nutzen.

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.