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Kritik an Vorschlag für neues Abstammungsrecht
Sieben queerpolitische Organisationen veröffentlichen Analyse von Gesetzentwurf
Nachdem ein Entwurf zum neuen Abstammungsrecht aus dem Bundesjustizministerium bekannt geworden ist, äußerten sich nun queere Fachorganisationen zum Inhalt – mit teils heftiger Kritik.
Was steht im Entwurf zur Reform des Abstammungsrechts?
Das Abstammungsrecht regelt, welche Person im rechtlichen Sinne Elternteil eines Kindes ist. Bisher können Frauenpaare die rechtliche Elternschaft für die nicht-gebärende Mutter nur über eine Adoption erreichen. Und für nicht mit der Mutter verheiratete Väter ist es bisweilen herausfordernd, beim Sorgerecht berücksichtigt zu werden.
Das »Abstammungsrechtsreformgesetz« soll das ändern: »Eingeführt wird (...) die Mutterschaft einer weiteren Frau neben der Geburtsmutter«, heißt es in dem Entwurf; eine nachträgliche Adoption wird dann hinfällig. Bei anerkannter Vaterschaft sollen Männer in Zukunft automatisch sorgeberechtigt sein – wenn nicht ein Elternteil widerspricht.
Zu viel Macht für leibliche Väter
Ein Bündnis aus Deutschem Juristinnenbund, Initiative Nodoption, Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen, TIN-Rechtshilfe, Deutscher Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, Intergeschlechtliche Menschen e.V., Bundesverband Trans* und LSVD begrüßt in seiner Einschätzung, dass »die bisherige geschlechtsbezogene Diskriminierung bei der Zuordnung eines zweiten Elternteils« damit beseitigt würde.
Die Position leiblicher Väter bei den Anfechtungsregelungen sei allerdings »in mehrfacher Hinsicht zu stark«. Denn gerichtliche Konflikte würden durch die vorgesehene Neuregelung erweitert und nicht reduziert – auf Kosten des Kindeswohls. Und Samenspender würden mit einem leiblichen Vater »undifferenziert« gleichgestellt; dabei sei wenig begründbar, warum »eine Person, die Ejakulat in einem Becher übergeben hat«, im Zweifel als wichtigerer Elternteil bewertet werde als die Person, die zusammen mit der gebärenden Person die Elternverantwortung für das Kind übernehme.
Widerspricht der Entwurf dem Selbstbestimmungsgesetz?
Bei der Berücksichtigung von TIN-Personen (trans, inter und nichtbinär) als Eltern verstoße der Entwurf sogar »gegen grund- und menschenrechtlich gewährleistete Geschlechtsdiskriminierungsverbote« und stehe »dem jüngst umgesetzten Selbstbestimmungsgesetz diametral entgegen«. Denn dem Gesetzesvorschlag zufolge ende die Anerkennung eines selbstbestimmten Geschlechtseintrags bei der Bezeichnung der Eltern. Dafür wird nämlich das biologische Geschlecht der Eltern herangezogen. Ein trans Mann als Elternteil wäre demnach »Geburtsmutter« oder »Mutter«.
»Weder die Rechte nicht deutscher Eltern noch die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen dürfen zum Pfand für die Gleichstellung queerer Familien gemacht werden.«
aus der Kurzeinschätzung zum Gesetzesentwurf für die Reform Abstammungsrechts
Zudem kritisieren die sieben Organisationen, dass in dem Vorschlag für ein neues Abstammungsrecht auch der im Sommer im Kabinett beschlossene »Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen« eine Rolle spielt, der das Erschleichen von Aufenthaltstiteln verhindern soll. Das Abstammungsrecht müsse unabhängig von diesem Gesetz reformiert werden, heißt es. Dass dieses zweite Vorhaben zudem »bereits als verabschiedet gerahmt wird«, bezeichnet das Bündnis in seiner Einschätzung als »empörend und demokratisch unanständig«.
Die Analyse endet mit einem Apell: »Weder die Rechte nicht deutscher Eltern noch die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen dürfen zum Pfand für die längst überfällige und verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung queerer Familien im Abstammungsrecht gemacht werden.«
Justizminister Marco Buschmann kommt die Kritik ungelegen. Er ist spät dran mit dem Gesetz, das er eigentlich schon diesen Herbst ins Kabinett bringen wollte. Für Freitag hat er Vertreter der Landesjustizverwaltungen eingeladen, um den Entwurf zu besprechen.
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