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- Repression bei G20
Rondenbarg-Revision zurückgezogen
Soligruppen nennen politische und juristische Gründe
Die im ersten Rondenbarg-Verfahren eingelegte Revision wurde zurückgezogen. Das machten mehrere Soligruppen für die G20-Angeklagten am Montag bekannt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig. Ein 29-Jähriger und eine 35-Jährige sollen wegen ihrer Teilnahme an dem als militant eingeschätzten »schwarzen Finger« beim Protest gegen den G20-Gipfel im Hamburger Industriegebiet Rondenbarg vor sieben Jahren eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen bezahlen.
Zu der Entscheidung nennt die Soligruppe juristische und politische Gründe. So sei eine Revision nur für einen der Verurteilten möglich gewesen. »Dies hätte das Angeklagtenkollektiv gespalten«. Dass vor dem BGH vermutlich die Unschuld einer Einzelperson betont würde, bezeichnen die Gruppen als »politische Bankrotterklärung«. Zudem sei die zuständige 5. Strafkammer des Bundesgerichtshofs (BGH), der als einzige Instanz eingeschaltet werden kann, für versammlungsfeindliche Urteile bekannt. Selbst bei einem teilweisen Erfolg der Revision seien positive Auswirkungen auf Folgeverfahren fraglich.
Vor vier Wochen hat das Landgericht ein weiteres Verfahren im Rondenbarg-Komplex eröffnet. Insgesamt wurden dazu Ermittlungen gegen 86 Personen eingeleitet. Jedoch würden davon laut den Soligruppen auch etliche eingestellt.
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