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Gewalthilfegesetz-Kompromiss: Transrechte sind nicht verhandelbar
Anton Benz über die Einigung von CDU/CSU, SPD und Grünen zum gesetzlich verankerten Schutz von Frauen vor Gewalt
Mit allen Mitteln haben zahlreiche Organisationen und Verbände zuletzt dafür gekämpft, dass das Gewalthilfegesetz trotz Ampel-Aus noch in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag kommt. Wirklich daran geglaubt haben die wenigsten. Nun scheint dieser unwahrscheinliche Fall doch noch einzutreten: Im Familienausschuss haben SPD, Grüne und CDU/CSU eine Einigung im Schnelldurchlauf erzielt. Passiert das Gesetz am Freitag wie erwartet den Bundestag, bedeutet das: Der Bund übernimmt dafür Verantwortung, Frauen vor Gewalt zu schützen. Erstmals. Der gesetzlich garantierte Zugang zu Schutzeinrichtungen – ein Durchbruch.
Ausgehandelt wurde der Kompromiss auf dem Rücken von trans-, inter-, und nichtbinären (TIN) Personen. Waren jene im Entwurf des grünen Familienministeriums explizit miteinbezogen, findet sich eine dahingehende Formulierung im Einigungspapier offenbar nicht mehr. Es war die Grundbedingung der Unionsfraktionen für eine Übereinkunft. Allein das spricht Bände. Nur verständlich, dass es die Freude über einen historischen Fortschritt trübt, denn gerade TIN-Personen sind in einem besonderen Ausmaß von Gewalt betroffen.
Fraglich allerdings, ob das Kalkül der CDU/CSU aufgeht: Transfrauen pauschal den Zugang zu Frauenhäusern zu verwehren, wäre diskriminierend und würde mindestens gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Denn auch wenn es in dem geänderten Entwurf nicht mehr explizit steht, gilt: Transfrauen sind Frauen. Und das ist nicht verhandelbar.
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