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Wirecard: Zu langer Prozess
Gute Wende im Wirecard-Strafverfahren
Dass Staatsanwaltschaft und Gericht im Wirecard-Prozess die Anklagepunkte reduzieren, um das Verfahren abzukürzen, ist sicher eine kluge Entscheidung. Die wichtigsten Vorwürfe gegen Ex-Firmenchef Markus Braun von Bandenbildung bis hin zu Bilanzbetrug bleiben bestehen, und auf das Strafmaß wird der neue Zeitplan keine großen Auswirkungen haben. Im Gegenteil, denn eine zu lange Verfahrensdauer kann generell ein milderes Urteil nach sich ziehen.
Es sieht nicht danach aus, dass der Wirecard-Prozess so enden wird wie bei manch anderes spektakuläres Wirtschafstrafverfahren: dass sich irgendwann Anklage und Verteidigung auf einen Zahlungsdeal einigen, ohne dass es zur Verurteilung kommt. Gerade bei komplexen Finanzmachenschaften fehlt es an ausreichend vielen, fachlich geeigneten Ermittlern und Strafverfolgern, teils aber auch an politischem Willen für einen strengen Umgang mit den Kriminellen.
Die Wirecard-Abkürzung ist auch deshalb angebracht, weil die in München verhandelten Machenschaften bis zu neun Jahre zurückliegen. Das Prinzip, dass zwischen Tat und Verurteilung nicht zu viel Zeit vergehen sollte, um abschreckend zu wirken, wird gerade bei den großen Finanzverfahren ins Absurde geführt. Man darf auf das nächste große Verfahren gespannt sein: gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn, wo schon die Anklage ein schwere Geburt war. Dort geht es um den Dieselskandal, der über 20 Jahre zurückreicht. Erinnert sich noch jemand?
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