Nach G20-Demo ohne Waffenschein

Gericht nennt Teilnehmer von »Welcome to Hell« waffenrechtlich unzuverlässig

Bei »Welcome to Hell« standen sich zwei Schwarze Blöcke gegenüber. Nur in einem von ihnen dürfen Waffenbesitzer mitlaufen.
Bei »Welcome to Hell« standen sich zwei Schwarze Blöcke gegenüber. Nur in einem von ihnen dürfen Waffenbesitzer mitlaufen.

Ein Teilnehmer einer Demonstration beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg hat seinen Kleinen Waffenschein zu Recht verloren, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig kürzlich.

Der Mann, der seit 2006 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen durfte, war vom Verwaltungsgericht wegen seiner Teilnahme an der »Welcome to Hell«-Demonstration als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft worden. Der Betroffene hatte gegen den Widerruf geklagt und scheiterte nun auch in der Berufung.

Die Demonstration war von der Polizei schon beim Start brutal angegriffen worden. Die Richter sehen das Gewaltpotenzial aber bei »Welcome to Hell« und begründen dies mit der »bezeichnenden, martialischen Namensgebung der Demonstration«. Selbst ohne Beteiligung an Gewalttaten hätten alle Teilnehmenden durch ihre Anwesenheit »die physische und psychologische Stärke des Kollektivs« erhöht und zur Gefährlichkeit des Schwarzen Blocks beigetragen.

Dass auch der Waffenscheinbesitzer dort mitlief, zeige, dass er Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ansichten betrachte. 

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