Ungarns faschistische Verfassungsänderung

Die rechtliche Vorschrift des Zwei-Geschlechter-Modells könnte vor allem politische Gegner*innen Orbáns kriminalisieren.

  • Paulina Rohm
  • Lesedauer: 1 Min.
Aktivist*innen versuchten am Montag aus Protest gegen die Gesetzesänderung den Zugang zum Parlament zu blockieren und wurden von der Polizei geräumt.
Aktivist*innen versuchten am Montag aus Protest gegen die Gesetzesänderung den Zugang zum Parlament zu blockieren und wurden von der Polizei geräumt.

Was am Montag durch das ungarische Parlament legitimiert wurde, ist eine Instrumentalisierung von Minderjährigenschutz, um eine ganze Bevölkerungsgruppe aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Ungarn verschärft damit die Freiheitsrechte seiner eigenen Bürger*innen, um das reaktionäre Zwei-Geschlechter-Modell mit staatlicher Gewalt durchzusetzen. Das allein ist weder eine Neuigkeit, noch stellt es unter Orbán eine unvorhersehbare Entwicklung dar.

Die Bezeichnung, dass »Bewerben und Darstellen« von Homosexualität und Geschlechtsangleichung vor Minderjährigen mit der Verfassungsänderung verboten wird, hat dabei seltsame Implikationen. Als ließen sich bestimmte Sexualitäten »bewerben«. Und wie lässt sich überhaupt die »Darstellung« des eigenen Geschlechts unterlassen? Diesem Widerspruch kann das ungarische Verfassungsgericht in Zukunft mit queerfeindlicher Willkür begegnen und somit beispielsweise unliebsame Akteur*innen leichter kriminalisieren und entrechten.

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