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Kritik an Prostituiertenschutzgesetz: Nur die halbe Wahrheit
Anton Benz über die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes
Eine Evaluation des umstrittenen Prostituiertenschutzgesetzes veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits im Juni. Nun sollen diesen Montag die Ergebnisse auf einer wissenschaftlichen Tagung vorgestellt werden. Die Prostituierten-Selbsthilfeorganisation Doña Carmen kritisierte die Evaluation bereits vorab, die Verantwortlichen hätten »politischen Vorgaben (...) kritiklos übernommen«.
Was ist an der Aussage dran? Zunächst einmal muss dafür geklärt werden, um was es überhaupt geht: Seit 2017 gilt in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz. Wer Sexarbeit anbietet, muss sich seitdem bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Auch Bordellbetreiber*innen und alle, die Räume oder Dienstleistungen rund um Sexarbeit gewerblich anbieten, brauchen dafür eine behördliche Genehmigung. Zusätzlich verpflichtet das Gesetz Sexarbeiter*innen zu regelmäßigen Gesundheitsberatungen. Teil der Einführung dieses Gesetzes war auch die obengenannte Evaluation.
Die Forschenden vom kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen schreiben in ihrer Begutachtung über »beachtliche Erfolge«, die das Gesetz erreicht habe, wenngleich sich dessen Wirkung »deutlich steigern« ließe, wenn »behebbare Schwächen« angegangen würden.
Ein beachtlicher Erfolg? Zum Jahresende 2024 waren bei den Behörden in Deutschland rund 32 000 Sexarbeiter*innen angemeldet. Vor der Corona-Pandemie, im Jahr 2019, waren es noch über 40 000. Etwa die Hälfte jener ohne Anmeldung gab an, nicht bei einem Amt gemeldet zu sein, viele sorgen sich demnach um die Sicherheit der gespeicherten Daten. Hinzu kommt: Lediglich jede*r fünfte Sachbearbeiter*in ist laut der Evaluation davon überzeugt, dass das Prostituiertenschutzgesetz dabei hilft, Zwang und Ausbeutung zu verringern.
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Anlass zum Feiern geben diese Zahlen nicht gerade. Vor allem, wenn man auf die allgemeine Situation von Sexarbeiter*innen in Deutschland blickt: Etwa die Hälfte der Befragten gab an, beim Arzt oder im Krankenhaus wegen der Tätigkeit diskriminiert worden zu sein, ähnliche Werte ergaben sich für die Wohnungssuche, den Kontakt mit der Polizei oder im Gespräch mit Ämtern.
Ziel eines Gesetzes zum Schutz der Sexarbeiter*innen in Deutschland sollte es sein, diese Zahlen zu verringern. Wichtig wäre, statt eines Beratungszwanges praktische Hilfen, etwa ein erleichterter Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auch hier zeichnet die Evaluation ein alarmierendes Bild: Jede*r sechste Befragte gab an, überhaupt nicht krankenversichert zu sein.
Den Forschenden eine Anbiederung an die Politik vorzuwerfen geht dennoch zu weit. Schließlich wird das Familienministerium von der CDU geführt, die die Sexarbeit in Deutschland am besten ganz verbieten würde. Und gegen diese Haltung enthält die Evaluation jede Menge Argumente: Sexarbeit sei eine »grundrechtlich geschützte Tätigkeit«, ein eigenes Teilgutachten kommt zu dem Schluss, dass entgegen der Meinung jener, die Sexarbeit grundsätzlich als ausbeuterisch und unterdrückend ansehen, eine selbstbestimmte und freiwillige Berufswahl sein kann. Bei all der berechtigten Kritik ist die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes also eine wichtige Widerrede an all jene, die meinen, Sexarbeit sei grundsätzlich ausbeuterisch und unterdrückend.
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