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Linke gegen Mietwucher
Bußgelder sollen auf 100 000 Euro verdoppelt werden
Berlin. Die Linke im Bundestag kämpft für ein härteres Vorgehen und höhere Bußgelder bei Mietwucher. Am Donnerstag soll namentlich über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Partei abgestimmt werden. Unter anderem will Die Linke, dass überhöhte Mieten künftig mit Bußgeldern bis zu 100 000 Euro bestraft werden können – doppelt so viel wie bisher. Zudem soll der Nachweis unangemessen hoher Mieten erleichtert werden.
»Mieterinnen und Mieter müssen vor überhöhten und illegalen Mieten geschützt werden«, betonte die Wohnungs- und Mietexpertin der Fraktion, Caren Lay. Ihre Fraktion hat vor einem Jahr eine »Mietwucher-App« veröffentlicht, über die inzwischen Tausende Haushalte Beschwerde bei den zuständigen Behörden eingelegt haben.
In ihrem Gesetzentwurf kritisiert die Fraktion, dass die bestehenden Regelungen in der Praxis »weitgehend wirkungslos« geworden seien. Grund seien zu hohe Hürden beim Nachweis: Bislang müssen Behörden belegen, dass Vermieter die Zwangslage einzelner Mieter gezielt ausnutzen. Künftig soll es ausreichen, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und ein knappes Wohnungsangebot besteht. Der höhere Bußgeldrahmen sei angesichts der »extrem angespannten« Lage auf vielen Wohnungsmärkten nötig, heißt es in der Begründung.
Nach Angaben der Fraktion lag mehr als die Hälfte der gemeldeten Mieten mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, was den Tatbestand einer möglichen Straftat erfüllt. Würden diese Meldungen geahndet und die Mieten gesenkt, könnten die Betroffenen nach Rechnung der Linken zusammen monatlich fast zwei Millionen Euro sparen – pro Haushalt im Schnitt 247 Euro. Tatsächlich aber würden überhöhte und illegale Mieten bislang nur in Frankfurt am Main systematisch verfolgt.
Die App gibt es für 16 größere Städte; in den kommenden Wochen sollen weitere zwölf Städte aufgenommen werden. Mieter können darin ihre Mieten mit dem Mietspiegel vergleichen. Ergibt die Abfrage einen Betrag, der mehr als 20 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegt, wird auf Wunsch eine Meldung an das zuständige Wohnungsamt geschickt. Bestätigt sich der Verdacht, kann das Amt ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängen.
Laut derzeitigem Wirtschaftsstrafgesetz kann überhöhte Miete eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn sie über 20 Prozent über dem Vergleichswert liegt und der Vermieter Wohnungsknappheit ausnutzt – ab 50 Prozent unter Umständen sogar eine Straftat. Mit dpa
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